Tipps zum Welt-Party-Tag: Das sollten Feiernde beachten
Saarbrücken (ots)
Der nächste Anlass zum Feiern kommt bestimmt, denn am 3. April ist Welt-Party-Tag. Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen gibt es auch am Morgen nach der rauschenden Party-Nacht kein böses Erwachen. CosmosDirekt gibt Tipps und erklärt, was in Hinsicht Versicherungsschutz zu beachten ist.
Zum Welt-Party-Tag am 3. April wird überall auf der Welt gefeiert: in Clubs, Kneipen - aber auch in zahlreichen Privatwohnungen. Gerade wenn die Feier in den eigenen vier Wänden stattfindet, können Gastgeber durch einfache Vorkehrungen verhindern, dass kleinere Zwischenfälle zu echten Stimmungskillern werden: "Auch eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind wichtige Begleiter jeder Party. Sie schützen vor den finanziellen Folgen ungeplanter Party-Pannen", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Der Versicherer gibt Tipps, wie sich Party-Schäden vermeiden lassen und zeigt, was beim Versicherungsschutz zu beachten ist.
Party-Raum begrenzen
Unabhängig von der Anzahl der Gäste sollten sich Gastgeber vor der Party genau überlegen, in welchen Zimmern der Wohnung gefeiert wird. Es empfiehlt sich, die Zahl der Räume zu begrenzen - und beispielsweise nur Wohnzimmer, Küche und Bad für das Party-Volk zu öffnen. In den übrigen verschlossenen Räumen können persönliche Wertgegenstände und nicht benötigter Hausrat verstaut werden, sodass sich im Rest der Wohnung die Tanzfläche vergrößert und potenzielle Schadenquellen entschärft werden. Ein weiterer Vorteil: Nach der Party müssen weniger Räume gereinigt werden.
Wertsachen einschließen
Gastgeber sollten Wertgegenstände wie Notebooks, Tablets, Schmuck oder Geld sicher wegschließen: entweder in einem separaten Raum oder - noch besser - in einem Tresor. Der Grund: Über die Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz, wenn Gegenstände nachweislich durch Einbruchdiebstahl gestohlen wurden. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn zum Beispiel aus einem unverschlossenen Schrank Sachen entwendet werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Versicherungsfall, ist es für die Regulierung von Vorteil, wenn man in Besitz von Fotos und Anschaffungsrechnungen der entwendeten Gegenstände ist.
Wenn ein Missgeschick passiert
Trotz aller Vorsicht ist ein Missgeschick im Party-Trubel schnell passiert. Verursacht ein Gast während der Party versehentlich einen Schaden, ist das ein Fall für seine private Haftpflichtversicherung. Aber nicht nur im Party-Getümmel, auch im Alltag gilt: Eine Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.
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