Zum Welthundetag das beste Geschenk
Saarbrücken (ots)
Der Deutschen treustes Haustier hat einen eigenen Ehrentag - den Welthundetag am 10. Oktober. An diesem Tag sollen Hunde als Helfer und treue Begleiter gewürdigt werden. Doch auch guterzogene Hunde tragen immer ein wildes Tier in sich und so treten Situationen auf, mit denen Herrchen oder Frauchen nicht rechnen. CosmosDirekt erklärt, wie sich Hundehalter mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung gegen Folgen von Schäden, die Hunde verursacht haben, absichern können.
Hunde benötigen viel Auslauf und Beschäftigung. Beim Joggen, Spielen und Toben kann selbst bei einem trainierten Hund "das Tier durchgehen". Um in solchen Situationen entspannt und vor allem finanziell unberührt zu bleiben, sollten Hundebesitzer vorsorgen: "Für Schäden, die ein Hund anderen zufügt, muss der Halter aufkommen", erklärt Michael Keßler, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Klassische Beispiele hierfür sind Sachschäden im Straßenverkehr, wenn Hasso eine Katze über die Straße jagt und so einen Unfall herbeiführt, oder Personenschäden in Form eines Bisses ins Bein eines vorbeilaufenden Joggers.
Brauche ich als Halter zwingend eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Ob man als Halter eines Hundes eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Berlin und Sachsen-Anhalt ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung beispielsweise ein Muss. Andere Bundesländer unterscheiden Hunderassen, so dass dort beispielsweise für die Haltung von Kampfhunden eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt wird.
Für welche Schäden kommt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung auf?
Kommen Menschen zu Schaden, zahlt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgeld und im Ernstfall eine lebenslange Rente. Beschädigt oder zerstört der Hund Gegenstände anderer, kommt die Versicherung für Reparatur, Ersatz oder auch Nutzungsausfall auf.
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