Wussten Sie eigentlich, dass Autofahrer ab dem 1. Januar 2015 bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands ihr Kfz-Kennzeichen behalten dürfen?
Saarbrücken (ots)
Ab 2015 gilt in Deutschland: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht mehr zwingend das Kennzeichen seines Autos ändern. Eine gesetzliche Neuregelung, die ab 1. Januar bundesweit in Kraft tritt, ermöglicht die Mitnahme des bisherigen Nummernschildes - auch des Wunschkennzeichens - über alle Bundesländergrenzen hinweg. CosmosDirekt liefert dazu die wichtigsten Fakten.
- "Mit der neuen Regelung können Autobesitzer beim Umzug Zeit und Geld sparen", erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Der Gang aufs Amt bleibt dennoch Pflicht für den bisherigen Fahrzeughalter. Denn wer den Wohnort wechselt, muss sich ummelden. Dabei wird die neue Anschrift auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Auf Wunsch bleibt jetzt aber das bisherige Nummernschild bestehen."
- Wichtig: "Der aktuelle Wohnsitz des Fahrzeughalters hat Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Kfz-Versicherungsbeitrags. Auch deshalb müssen Autobesitzer ihrer Versicherung weiterhin schnellstmöglich mitteilen, wenn sie umziehen", sagt Roman Wagner.
- Egal, ob ein Umzug aus dem Norden in den Süden oder vom kleinen Dorf in die große Stadt: Das Nummernschild aus der Heimatregion ist für viele Autofahrer Teil der eigenen Identität. Dank der neuen Regelung ist es Fahrzeugbesitzern jetzt möglich, mit dem Kennzeichen auch am neuen Wohnort zu zeigen, wo "ihre Wurzeln liegen".
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