Keine Angst vor Väterchen Frost: Worauf Hausbesitzer im Winter achten sollten
Saarbrücken (ots)
Raues Winterwetter geht nicht nur Menschen, sondern manchmal auch Gebäuden oder Materialien an die Substanz. Um das zu vermeiden, machen drei Viertel der deutschen Hausbesitzer (76 Prozent) Leitungen im Freien frostsicher, 71 Prozent lagern Streugut oder Tausalz ein und knapp zwei Drittel (65 Prozent) säubern die Dachrinnen. Das hat jetzt eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ergeben. (1) Versicherungsexperte Bernd Kaiser gibt Tipps, die Hausbesitzer vor dem Wintereinbruch beachten sollten.
Wer sein Zuhause gründlich auf Eis und Schnee vorbereitet, vermeidet Ärger und spart eventuell sogar Geld. Daher sollte jeder Eigenheimbesitzer vor dem Wintereinbruch Schwachstellen an seiner Immobilie beheben und rechtzeitig für den nötigen Schutz sorgen.
So bleibt die Wärme im Haus
Gerade einmal 40 Prozent der deutschen Hausbesitzer überprüfen und reparieren laut forsa-Umfrage ihre Fensterdichtungen. Wenn Fenster und Türen undicht sind, entweicht die warme Heizungsluft und die Wände kühlen aus. Das treibt nicht nur die Energiekosten in die Höhe, sondern schädigt auch das Haus: Denn in den kühlen Wänden bildet sich schneller Kondenswasser - die Gefahr, dass Schimmel entsteht, steigt. Undichte Fenster müssen nachjustiert werden. Außerdem sollten Hausbesitzer die Gummidichtungen regelmäßig erneuern, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Wer Gehwege räumen und streuen muss
71 Prozent der Hausbesitzer lagern bei ihrer Vorbereitung auf den Winter Streugut ein, um Eis- und Schneeglätte den Kampf anzusagen. Fürs Räumen der Gehwege um ihr Grundstück sind grundsätzlich Eigentümer verantwortlich. "Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass die Streu- und Räumpflicht auf den Mieter übertragen wird", sagt CosmosDirekt-Versicherungsexperte Bernd Kaiser.
Vorsicht, Rutschgefahr! Abgesichert gegen finanzielle Forderungen
Ihre Streupflicht sollten Besitzer oder Bewohner nicht auf die leichte Schulter nehmen: Verletzt sich ein Fußgänger beim Sturz auf eisglattem Gehsteig, weil nicht ausreichend geräumt oder gestreut wurde, kann das finanzielle Folgen haben. "Bei Glätteunfällen vor der Haustür ist der Verantwortliche gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - und das unbegrenzt und ein Leben lang", so Bernd Kaiser. Daher empfiehlt der Versicherungsexperte die richtige Police. Für Besitzer von Einfamilienhäusern ist es die Privat-Haftpflichtversicherung. Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser sollten über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Im November 2014 wurden 1.002 Hausbesitzer in Deutschland befragt.
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