Kurztipp: Strafe ohne Grenzen: Was Autofahrer im EU-Ausland beachten sollten
Saarbrücken (ots)
Strafe ohne Grenzen: Was Autofahrer im EU-Ausland beachten sollten
- Neue Regelung zum Halterdatenaustausch zwischen EU-Staaten: Bußgelder können nun grenzüberschreitend vollstreckt werden. - In Deutschland wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen, in anderen EU-Staaten haftet der Kfz-Halter.
Telefonieren am Steuer, zu schnell unterwegs oder über Rot fahren: Diese Verkehrssünden können nicht nur in Deutschland teuer werden, sondern auch im EU-Ausland. Bisher mussten deutsche Autofahrer nur zahlen, wenn es zwischen den Ländern ein spezielles Abkommen gab. Seit Mai dürfen EU-Staaten Halterdaten bei Verkehrsverstößen untereinander austauschen. So können Bußgelder auch grenzüberschreitend vollstreckt werden. CosmosDirekt-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof erklärt, worauf Autofahrer im EU-Ausland achten sollten.
Andere Länder, andere Sitten
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann aus Unwissenheit schnell den einen oder anderen Fehler am Lenkrad machen. Wer zum Beispiel in Österreich mehr als 50 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss mit bis zu 2.180 Euro Strafe rechnen. "Reisende sollten sich daher frühzeitig über die Verkehrsregeln informieren, die in ihrem Urlaubsland gelten. Wenn man auf dem Weg dorthin durch andere Länder fährt, sollte man auch da die Regeln kennen sowie sein Fahrverhalten entsprechend anpassen. So lassen sich hohe Bußgelder ganz einfach vermeiden", rät Frank Bärnhof.
Bei einem Bußgeldbescheid
Wenn nach dem Auslandsaufhalt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet, können Betroffene unter Umständen Einspruch einlegen. Dies sollte aber gut überlegt sein, denn der Einspruch stoppt nicht das Verfahren. "Nur wenn man nichts mit dem Verkehrsverstoß zu tun hat, aber als Fahrzeughalter angeschrieben wird, kann man über einen Einspruch nachdenken. In einem solchen Fall sollte der Rat eines Rechtsbeistandes hinzugezogen werden. Ansonsten empfiehlt es sich, den Bußgeldbescheid möglichst schnell zu begleichen, damit sich die Strafe nicht erhöht", so Frank Bärnhof.
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