Versicherungstipp: Hier spielt das Studentenleben: Schutz für die eigenen vier Wände
Saarbrücken (ots)
- Studenten und Auszubildende sind oft noch über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. - Nesthocker, Einzelkämpfer, Wohnheim- oder WG-Liebhaber - für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll und welche Vertragsoptionen gibt es?
Tschüss, Hotel Mama! Zum Ausbildungs- und Studienbeginn starten viele junge Leute auch privat in ein selbstständigeres Leben. "Der Wegzug aus dem Elternhaus bringt neben Freiheiten auch neue Pflichten mit sich", sagt Sandra Kniesigk, Versicherungsexpertin von CosmosDirekt. "Wer beispielsweise den ersten eigenen Mietvertrag abschließt, haftet für Schäden in der Wohnung." Um möglichen finanziellen Belastungen vorzubeugen, lohnt ein Versicherungscheck.
Haftpflichtversicherung: Ein Muss für alle
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - unbegrenzt und ein Leben lang. Und Missgeschicke sind schnell passiert. In solchen Fällen, wenn also das Eigentum eines anderen beschädigt wird, hilft die Haftpflichtversicherung. In der Regel lässt sich bis zum Abschluss des Erststudiums bzw. einer ersten Ausbildung die Police der Eltern nutzen. Voraussetzung ist, dass Mama und Papa selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Achtung: Einige Versicherer arbeiten zusätzlich mit Höchstaltersgrenzen, sodass der Familienschutz eventuell nicht bis zum Ausbildungsende gilt. Wer ein Zweitstudium oder die Promotion plant, braucht eine eigene Haftpflicht. Das gilt auch für künftige Juristen oder Lehrer während der Referendarzeit. Der Abschluss dieser Police ist ein Muss - und die Kosten sind überschaubar: Gute Policen gibt es für deutlich weniger als 100 Euro im Jahr. Wer bereit ist, kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen, kann den Beitrag weiter senken.
Hausratversicherung: Eigene Werte sichern
Ob Laptop oder Waschmaschine: Mit dem Einzug in die eigene Wohnung steigen meist die Anzahl und der Wert des eigenen Besitzes. Auch hier sollten junge Mieter kein Risiko eingehen. Mobiliar und Wertgegenstände in der Wohnung schützt die Hausratversicherung. Neben Gebrauchsgegenständen zählen dazu die Einrichtung und auch sonstige Gegenstände wie Fahrrad oder Snowboard. Die Versicherung springt dann ein, wenn Hausrat abhandenkommt oder beschädigt wird - sei es durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Darüber hinaus leistet sie im Fall von Unwetter- oder Leitungswasserschäden Ersatz für beschädigtes Mobiliar sowie übrigen Hausrat. Allerdings braucht nicht jeder eine eigene Hausratversicherung. Die Details:
Für Nesthocker
Wer zu Hause wohnen bleibt, kann die Hausrat-Police der Eltern nutzen. Verlassen junge Leute während der Ausbildung oder des Studiums nur vorübergehend das Elternhaus, so sind sie in der Regel noch über die sogenannte Außenversicherung der elterlichen Hausrat-Police geschützt. Die Außenversicherung gilt dann so lange, bis ein eigener Hausstand gegründet wird. Meist beträgt hier die Versicherungssumme mindestens 10 Prozent der elterlichen Versicherungssumme. Einige Versicherer bieten sogar deutlich mehr.
Für Einzelkämpfer
Wer die elterliche Wohnung endgültig verlässt, muss sich selbst versichern. Wer nur wenige Wertgegenstände besitzt und beispielsweise möbliert wohnt, sollte gut abwägen, ob sich eine Versicherung lohnt.
Für Turteltäubchen
Paare können sich gemeinsam versichern. Sollte die bessere Hälfte bereits eine Hausratversicherung besitzen, kann diese mitgenutzt werden. In dem Fall gilt es, den Gesamtwert zu überprüfen und die Versicherungssumme bei Bedarf anzupassen. Besitzen beim Zusammenziehen bereits beide Seiten einen Versicherungsvertrag, kann einer davon per Sonderkündigungsrecht beendet werden. Üblicherweise ist dies der jüngere Vertrag.
Für Wohnheim-Freunde
Viele, die im Studentenwohnheim leben, können auf eine Hausratversicherung verzichten - denn Zimmer und Gemeinschaftsküchen sind üblicherweise vollmöbliert. Wer besondere Wertgegenstände im Zimmer verwahrt, sollte jedoch abwägen, ob sich doch eine Versicherung lohnt.
Für WG-Liebhaber
WG-Bewohner haben verschiedene Möglichkeiten, ihr Hab und Gut abzusichern. Neben der Einzelvertragslösung für jeden Bewohner bieten einige Versicherer spezielle Hausratversicherungen für Wohngemeinschaften an. Diese versichern die Gegenstände aller Mieter, teils gegen Aufpreis. Auch manche herkömmliche Hausratversicherung schützt WGs. Hier reicht es, wenn nur einer der WG-Bewohner Versicherungsnehmer ist. Allerdings muss dann jeder Einzelne namentlich im Mietvertrag stehen, der bei Veränderung anzupassen ist. Wer nur Untermieter ist, kann sich nicht auf den Hauptmieter verlassen, sondern muss selbst vorsorgen. Der Beitrag für die Hausratversicherung richtet sich nach den Eigenschaften der Wohnung, etwa nach Lage und Größe.
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