So geht's: Diebstahlschutz für den Drahtesel
Saarbrücken (ots)
- Jedem vierten Radfahrer in Deutschland (27 Prozent) wurde schon mindestens einmal ein Fahrrad gestohlen. - Hausratversicherungen bieten auch Schutz bei einem Fahrraddiebstahl.
Je häufiger das Fahrrad genutzt wird, umso wichtiger ist auch ein Diebstahlschutz. Denn gut jedem vierten deutschen Radfahrer (27 Prozent) wurde schon mindestens einmal das Fahrrad gestohlen. Das ergab eine repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt.(1) Doch fast die Hälfte (46 Prozent) haben ihr Rad weder über die Hausrat- noch über eine separate Fahrradversicherung gegen Diebstahl versichert. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Tipps, worauf Radler achten sollten.
Fahrradschloss - Sicherheit zu jeder Zeit
Gut jeder vierte Radfahrer in Deutschland wurde schon einmal (17 Prozent) oder mehrmals (10 Prozent) Opfer eines Fahrraddiebstahls. In 83 Prozent der Fälle waren die Räder zum Zeitpunkt der Tat gesichert, zum Beispiel mit einem Schloss. "Beim Fahrradschloss sollte man nicht sparen. Hochwertige Materialien haben zwar ihren Preis, bieten aber auch entsprechend Schutz", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Zu empfehlen sind Bügelschlösser, bestehend aus einem Metallbügel, der mit einem Schließkörper verbunden ist.
Hausratversicherung kann bei Fahrraddiebstahl schützen
Klar ist: Einen hundertprozentigen Schutz gegen Diebstahl bieten Fahrradschlösser nicht. Eine Hausratversicherung kann jedoch auch für solche Fälle einspringen. "Viele Versicherer bieten im Rahmen einer Hausratversicherung die Mitversicherung von Fahrraddiebstählen an. War das Fahrrad jedoch nicht abgeschlossen, kommt die Versicherung im Fall eines Diebstahls nicht für Schäden auf", sagt Bernd Kaiser.
Ist das Rad weg, Polizei und Versicherung informieren
Das Rad am Fahrradständer vor der Schule, der Arbeitsstätte oder dem Supermarkt sicher geparkt und jetzt ist es weg. In einem solchen Fall sollte man den Fahrraddiebstahl direkt bei der Polizei anzeigen. Ebenfalls ist es ratsam, sich mit seinem Hausratversicherer in Verbindung zu setzen. "Bei einer Leistungsregulierung über die Hausratversicherung ist es hilfreich, wenn der Geschädigte eine Anschaffungsrechnung oder einen Fahrradpass vorlegen kann. Fotos von dem gestohlen Fahrrad können in einem solchen Fall ebenfalls hilfreich sein", so Bernd Kaiser.
(1) Repräsentative forsa-Studie "Fahrradnutzung in Deutschland" im Auftrag von CosmosDirekt. Im März 2015 wurden 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, die ein Fahrrad besitzen und es auch selbst nutzen.
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