Sicher ins neue Jahr: So schützen Sie sich vor Silvesterschäden
Saarbrücken (ots)
- Hausrat, Haftpflicht oder Kasko: Welche Versicherung bei typischen Silvesterschäden aufkommt. - Vorsicht bei Streichen: Versicherung zahlt nur, wenn Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden.
Überall in Deutschland ist es fester Brauch, das neue Jahr mit großem Knall willkommen zu heißen. Dabei lassen Böller, Alkohol und Übermut so manchen jegliche Vorsicht aufgeben. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, weiß, welche Versicherung bei typischen Silvesterschäden einspringt - und gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.
Party zu Hause: Wer haftet für Schäden?
Jubel und Trubel der Neujahrsnacht können Spuren hinterlassen: vom Zigaretten-Brandfleck an der Küchentapete über den verschütteten Rotwein auf dem frisch verlegten Teppich bis hin zu Wunderkerzen, die den an der Garderobe aufgehängten Mantel versengen. Immer gilt der Grundsatz: Der Verursacher haftet für den Schaden. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt im Regelfall vor den Kosten. Sie deckt nicht nur Schäden am Eigentum der Gastgeber, sondern auch Personenschäden ab. Aber Achtung: "Die Versicherung zahlt nur dann, wenn diese Schäden nicht vorsätzlich verursacht wurden", sagt Bernd Kaiser.
Fehlgeleitete Raketen: Wer kommt dafür auf?
Verirrt sich eine fremde Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und Löschwasser in der Wohnung entsteht. "Durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind alle beweglichen Gegenstände wie Möbel, Teppiche, Haushalts- und Elektrogeräte. Bei Schäden an der Bausubstanz - etwa einem Dachstuhlbrand - ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig", erklärt Bernd Kaiser. Damit es jedoch erst gar nicht so weit kommt: Am besten in der Silvesternacht sämtliche Fenster geschlossen halten.
Spiel mit dem Feuer: Was passiert bei Verletzungen?
Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kommen, sind der denkbar schlechteste Start ins neue Jahr. Wird im Rahmen der Neujahrsfeierlichkeiten ein Partygast von einem Feuerwerkskörper getroffen, kommt die Privathaftpflichtversicherung des "Absenders" für den Schaden auf. Achtung: Dies gilt nur, wenn dieser dabei fahrlässig gehandelt hat.
Führt ein Silvester-Unfall zu Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Folgen, kann eine private Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen schützen. "Dies gilt jedoch nur für Verletzungen durch handelsübliche Feuerwerkskörper", so Bernd Kaiser. "Wer selbst an Silvesterknallern bastelt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar." Allgemein sollten nur Feuerwerkskörper gezündet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) zugelassen sind. Raketen niemals aus der Hand zünden, sondern immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen.
Unsicherer Parkplatz: Wer zahlt, wenn das Auto beschädigt wird?
Wird ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug vorsätzlich durch Knaller oder Randalierer beschädigt und werden die Verursacher ertappt, müssen sie für den Schaden aufkommen. Bleibt der Schuldige jedoch unbekannt, tritt unter Umständen die Kaskoversicherung ein. Für Brand- oder Explosionsschäden am Fahrzeug ist die Teilkaskoversicherung zuständig - Vandalismus-Schäden sind Sache der Vollkaskoversicherung.
Kinder: Wer haftet bei Streichen?
Böller im Briefkasten? Diese Art kindlicher Streiche ist rund um den Jahreswechsel leider keine Seltenheit. Kinder ab sieben Jahren sind schuldfähig, d.h. sie haften im Regelfall für die Folgen selbst. Bei Kindern unter sieben Jahren müssen Eltern nur dann dafür aufkommen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Fällen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. "Doch vorsätzlich verursachte Schäden sind kein Versicherungsfall. Wirft also ein zehnjähriges Kind einen Böller in den Briefkasten des Nachbarn, zahlt die Versicherung nicht", erklärt Bernd Kaiser.
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