Gemeinsam selbstständig werden - wie das Leben in der Wohngemeinschaft sicher gelingt
Saarbrücken (ots)
- 35 Prozent der deutschen Studenten leben in Wohngemeinschaften (WG).(1) - Auch gemeinschaftlich genutztes Mobiliar sollte ausreichend abgesichert sein.
Im April starten in den Universitätsstädten tausende Menschen ins Studentenleben. WGs bieten eine Möglichkeit, einfach und günstig unterzukommen und in Mitbewohnern neue Freunde zu finden. In den meisten WGs hat jeder Bewohner sein eigenes Reich. Aber auch Gemeinschaftsräume wie etwa eine Wohnküche wollen möbliert und ausgestattet werden. Genutzt wird deren Inventar zumeist von allen Mitbewohnern. CosmosDirekt erklärt, wie WG-Bewohner ihre eigene Habe absichern und wie sich die Gemeinschaft gegen Schäden schützen kann.
Die paar Möbel! - Den Hausrat richtig schätzen
Auch wenn das Mobiliar in mancher Studentenbude auf den ersten Blick preiswert erscheint, sollten junge Erwachsene ihren Besitz nicht zu gering einschätzen. Laptop, Tablet und Smartphone gehören auch bei Studenten längst zur Grundausstattung und ein Alltag ohne die nützlichen Helfer ist kaum mehr vorstellbar. "Gerade in studentischen WGs wird der Wert des Hausrats oft unterschätzt, weil mobile Werte wie Laptops & Co. außer Acht bleiben", warnt Sandra Kniesigk, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt. Eine Hausratversicherung schützt den Wert von Mobiliar und Wertgegenständen in der Wohnung gegen Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Darüber hinaus leistet sie im Fall von Brand- oder Leitungswasserschäden Ersatz für beschädigtes Mobiliar sowie übrigen Hausrat. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch auf das Fahrrad. Wem der Schutz fürs Rad wichtig ist, sollte die Konditionen der Anbieter in diesem Punkt genau vergleichen, da die Angebote der Versicherer hier sehr unterschiedlich sind.
Meins, deins, unseres? - Welche Hausrat-Police ist die Richtige?
Den Mitgliedern einer WG stehen verschiedene Optionen offen, ihren Hausrat abzusichern. So kann beispielsweise jeder Bewohner einen eigenen Vertrag abschließen. Gemeinschaftliches Eigentum wäre damit über jede Police abgesichert. Im Schadenfall reicht es, wenn ein Bewohner den Schaden bei seinem Versicherer meldet. Einige Anbieter offerieren spezielle Hausrat-Policen für WGs. Darin lässt sich der Hausrat aller Mieter in einem Vertrag versichern. Doch auch manch herkömmliche Hausratversicherung bietet gemeinsamen Schutz für Wohngemeinschaften. Dabei reicht es, wenn nur einer der Bewohner Versicherungsnehmer ist - vorausgesetzt, die anderen stehen namentlich im Mietvertrag. Wer nur Untermieter ist, kann sich für den Schutz seines eigenen Mobiliars nicht auf den Hauptmieter verlassen, sondern muss selbst vorsorgen.
Für Partylöwen, Unglücksraben und Träumer - Haftpflicht ist für jeden ein Muss!
Die spontansten WG-Partys sind die besten. Doch nicht immer läuft dabei alles glatt. Bei ausgelassener Stimmung kippt schnell ein Glas um und sein Inhalt hinterlässt unliebsame Spuren auf der Couch oder im Teppich. "Wer das Eigentum eines anderen beschädigt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. In solchen Fällen hilft die Haftpflichtversicherung", sagt Sandra Kniesigk. Aber nicht nur feierfreudige WG-Bewohner und ihre Gäste benötigen die Police. Auch im Alltag passiert schnell ein Missgeschick, für dessen finanzielle Folgen die Privat-Haftpflichtversicherung aufkommt. Übrigens: Ihr Schutz besteht nicht nur im Begleichen berechtigter Schadenersatzansprüche; sie springt auch ein, wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter geht.
Über die Eltern abgesichert? - Wer eine Haftpflicht-Police abschließen sollte
In der Regel lässt sich bis zum Abschluss des Erststudiums bzw. einer ersten Ausbildung die Police der Eltern nutzen. Voraussetzung ist, dass Mama und Papa selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Achtung: Einige Versicherer arbeiten zusätzlich mit Höchstaltersgrenzen, sodass der Familienschutz eventuell nicht bis zum Ausbildungsende gilt. Wer ein Zweitstudium oder die Promotion plant, braucht also eine eigene Haftpflicht. Das gilt auch für künftige Juristen oder Lehrer während des Referendariats.
(1) Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) 2015, http://ots.de/3n0QA
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