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Versicherungstipp: Diebstahl im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt

Saarbrücken (ots)

   - forsa-Umfrage zeigt: Jeder zehnte Deutsche wurde schon einmal im
     Urlaub bestohlen.
   - Bernd Kaiser von CosmosDirekt erklärt, in welchen Fällen die 
     Versicherung für den Schaden zahlt.

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, die Vorfreude oft groß und wochenlang. Umso schlimmer, wenn die Reise ganz anders abläuft als geplant, weil Langfinger die Stimmung vermiesen. Vor allem an beliebten Touristenattraktionen werden Reisende leicht Opfer von Dieben oder Betrügern. Laut einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ist bereits jeder zehnte Deutsche schon einmal während seines Urlaubs bestohlen worden.(1) Wie man sich schützen kann und bei welchen Schäden die Versicherung für den Diebstahl aufkommt, weiß Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.

Bei Einbruchdiebstahl hilft die Hausratversicherung

Auch im Urlaub gilt: Geld, Kreditkarten und Schlüssel sollten immer möglichst nahe am Körper getragen werden. Wertvolle Gegenstände und persönliche Unterlagen sind besser im Hotel in einem Tresor aufgehoben. Wird trotz aller Vorsicht etwas gestohlen, sollte man umgehend alle Bank- und Kreditkarten sperren lassen sowie Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Bernd Kaiser: "Werden aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer oder der Schiffskabine persönliche Gegenstände gestohlen, ersetzt im Regelfall die eigene Hausratversicherung den Schaden - vorausgesetzt, es hat ein Einbruch stattgefunden. Betroffene sollten schnellstmöglich ihre Versicherung informieren und eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände, idealerweise mit Kaufbelegen, einreichen."

Kein Ersatz bei einfachem Diebstahl

Anders sieht die Sache aus, wenn es sich um einen sogenannten einfachen Diebstahl handelt - also wenn zum Beispiel das Smartphone oder die Fotokamera aus der Handtasche gestohlen werden, während man unterwegs ist. "In solchen Fällen bleibt der Reisende auf dem Schaden sitzen", so Bernd Kaiser. Brechen Diebe das Auto auf und stehlen festverbaute Teile wie etwa ein integriertes Navigationsgerät, kommt die Kfz-Teilkaskoversicherung auf.

(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Autofahren im Winter" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Dezember 2016 wurden in Deutschland 1.501 Personen ab 18 Jahren befragt, darunter 1.314 Autobesitzer.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-urlaub-diebstahl

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter: www.cosmosdirekt.de.

Pressekontakt:

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Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Sabine Gemballa
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7560
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: sabine.gemballa@cosmosdirekt.de

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