Versicherungstipp: Bei Rot über die Ampel - kein Kavaliersdelikt
Saarbrücken (ots)
Die Ampel ist schon Gelb, soll ich noch schnell fahren? Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt wurden acht Prozent der Autofahrer schon mal bei Rot erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen.
- Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt - es kostet nicht nur ein sattes Bußgeld, sondern kann auch den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. CosmosDirekt erklärt, was Autofahrer dazu beachten sollten.
Ob Ampel übersehen oder allein auf der Straße - ob bewusst oder aus Versehen, wer bei "Dunkelgelb" noch schnell fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Es drohen außerdem empfindliche Strafen von Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zur Haftstrafe. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, sind acht Prozent der deutschen Autofahrer schon bei einem Rotlichtverstoß erwischt worden und wurden entsprechend zur Kasse gebeten. Mit welchen Konsequenzen genau zu rechnen ist, erklärt Kfz-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof von CosmosDirekt.
ROTLICHT ÜBERFAHREN (UNTER EINER SEKUNDE)
Für die Strafe entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die Dauer der Rotphase bei Deliktfeststellung - zum Beispiel durch ein Ampelblitzgerät. Zeigte die Ampel vor weniger als einer Sekunde noch Gelb, sind 90 Euro zu zahlen, dazu gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Wurden dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich drohen noch ein einmonatiges Fahrverbot und insgesamt zwei Punkte. Kam es außerdem zu einer Sachbeschädigung, sind sogar 240 Euro fällig. (2)
ROTLICHT ÜBERFAHREN (MEHR ALS EINE SEKUNDE)
War die Ampel eben nicht "Dunkelgelb", sondern schon länger als eine Sekunde Rot, wird es richtig teuer. In dem Fall spricht man von einem "qualifizierten Rotlichtverstoß". Hier sind sofort 200 Euro fällig, gepaart mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte für das Verkehrssünderkonto inklusive. Wurden dazu noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommt ein Bußgeld von 320 Euro auf den Fahrer zu, plus zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung klettert die Strafe auf 360 Euro. Frank Bärnhof: "Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer steigt mit Dauer der Rotlichtphase stark an. Entsprechend steigt auch das Strafmaß, das kann bis zum Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gehen." (3)
SONDERREGEL FÜR FAHRANFÄNGER
Wer noch in der Probezeit ist, sollte erst recht auf rote Ampeln achten. Bei Verstoß droht zusätzlich zur Regelstrafe eine Verlängerung der Probezeit sowie eine verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
DER GRÜNE PFEIL
Was ist mit dem grünen Pfeil? Manche Autofahrer denken, dass es sich hier um eine dauerhaft grüne Ampel für Rechtsabbieger handelt, doch auch hier kann es zu einem Rotlichtverstoß kommen. Prinzipiell erlaubt der grüne Pfeil dem Verkehrsteilnehmer zwar, auch bei Rot rechts abzubiegen. Doch vorher muss gehalten werden, ähnlich wie bei einem Stoppschild. Bei Missachtung wird der Verkehrssünder mit 70 Euro zur Kasse gebeten, dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Auch hier steigt das Bußgeld, wenn andere gefährdet wurden. Bei Behinderung von Rad- oder Fußgängern sind es 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro, jeweils ein Punkt inklusive. (4)
SONDERFALL RETTUNGSDIENST
In besonderen Fällen können Autofahrer sogar dazu verpflichtet sein, über eine rote Ampel zu fahren. Nähert sich ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn der Kreuzung, muss Platz gemacht werden. Dazu Frank Bärnhof: "Versperrt der eigene Wagen an einer roten Kreuzung den Weg eines Fahrzeugs mit Blaulicht, darf der Fahrer vorsichtig die Haltelinie überfahren, um die Durchfahrt zu erleichtern." Wenn man bei dieser Situation geblitzt wurde, sollte man sich am besten das Datum, die Uhrzeit und den Ort notieren, um auf ein drohendes Bußgeld entsprechend reagieren zu können. ROTLICHTVERSTOß - WAS BEDEUTET DAS FÜR MEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Rotlicht-Sünder tragen nicht nur die Verantwortung für mögliche Unfallfolgen, sondern müssen auch rechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen. Im Falle eines Unfalls kann es auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz geben. "Fährt ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel, handelt er grob fahrlässig. Er riskiert bei einem verursachten Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz ganz oder teilweise, je nach Leistungsumfang seiner Police", sagt Frank Bärnhof.
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Autofahrer über 18 Jahren befragt. (2) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel (3) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel (4) Bußgeldkatalog.org: www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rotlichtverstoss
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