Versicherungstipp: Weihnachtsbaum - so gelingen Transport und Beleuchtung ohne Zwischenfälle
Saarbrücken (ots)
Ob Nordmanntanne oder Blaufichte: Ein festlich geschmückter Christbaum gehört in den meisten Haushalten zur Weihnachtszeit dazu. Bei Transport und Dekoration ist jedoch Vorsicht geboten.
- Wie Verbraucher ihren Baum sicher transportieren und dafür sorgen, dass in der heimischen Wohnstube ausschließlich die Kerzen feierlich brennen, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Alle Jahre wieder: Es duftet nach gebrannten Mandeln und in den Geschäften glitzern die Christbaumkugeln. Höchste Zeit, auch die eigenen vier Wände festlich zu dekorieren. Star jedes Wohnzimmers ist traditionell der in Kerzenlicht getauchte und festlich geschmückte Weihnachtsbaum. Doch bevor Nordmanntanne, Blaufichte & Co. Kinder- und Erwachsenenaugen zum Leuchten bringen, stehen ihr Transport und ihre sichere Beleuchtung auf dem vorweihnachtlichen Programm. Worauf man dabei achten sollte, erklärt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
GUT VERSTAUT, IST HALB ZU HAUSE
Stattliches Grün, gerade Spitze, auch Preis und Größe sind mit Budget und Deckenhöhe vereinbar: Zeit, den Weihnachtsbaum in sein neues Zuhause zu bringen. Idealerweise passt der Baum in den Kofferraum oder mit umgeklapptem Rücksitz in den Innenraum. Für zusätzlichen Halt am besten mit Spanngurten sichern. Wer den Baum auf dem Autodach transportieren möchte, sollte ihn ebenfalls mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger gut befestigen.
BEI OFFENEM KOFFERRAUM DIE ROTE FAHNE HISSEN
Wenn der Baum im Kofferraum transportiert wird, sollte man folgendes beachten: Dabei darf er allerdings maximal 1,5 Meter herausragen. Bei einer Strecke unter 100 Kilometern sind bis zu drei Meter erlaubt. Autofahrer müssen unter Umständen auf die Kennzeichnung der weihnachtlichen Fracht achten: "Reicht der Baum mehr als einen Meter über den Pkw hinaus, muss die Spitze beispielsweise mit einer roten Fahne versehen werden. Auch die Rückleuchten und das Kennzeichen dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich eine rote Leuchte erforderlich", sagt Frank Bärnhof. Wer den Weihnachtsbaum nicht richtig sichert und andere dadurch gefährdet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. (1)
ENTSPANNTE HEIMFAHRT MIT BAUM AN BORD
Auf der Fahrt nach Hause heißt es dann: Runter vom Gas! Denn wer einen Baum auf dem Dach oder im Kofferraum transportiert, sollte vorsichtig unterwegs sein und auf keinen Fall zu dicht auf andere Fahrzeuge auffahren. "Das zusätzliche Gewicht kann die Fahreigenschaften des Wagens erheblich beeinflussen", sagt Frank Bärnhof. "Erhöhte Vorsicht gilt insbesondere in Kurven, beim Beschleunigen oder Bremsen. Eine vorausschauende Fahrweise ist daher besonders wichtig", so der Experte. Fällt der Christbaum trotz aller Vorsichtsmaßnahmen herunter und nehmen andere Verkehrsteilnehmer dadurch Schaden, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten.
WEIHNACHTSBELEUCHTUNG: "OH DU SICHERE"
Baum und Fahrer sind wohlbehalten am Ziel angekommen: Nun beginnt das Deko-Vergnügen. Wer seinen Weihnachtsbaum mit echten Kerzen zum Strahlen bringen möchte, sollte vorher sicherstellen, dass der Stamm stabil im Baumständer befestigt ist und der Baum nicht umkippen kann. Wichtig: "Brennende Kerzen, egal ob am Christbaum oder Adventskranz, nie aus den Augen lassen. Für den Notfall sollte ein mit Wasser gefüllter Eimer in Griffweite stehen", sagt Frank Bärnhof. Aber nicht nur Kerzen können zu einem Lichterbrand führen, auch defekte elektrische Lichterketten, die einen Kurzschluss verursachen. Es empfiehlt sich, auf Qualität zu achten und nur Lichterketten mit dem Prüfsiegel GS (Geprüfte Sicherheit) zu kaufen. Echte Lebensretter im Ernstfall - nicht nur in der Weihnachtszeit - sind Rauchmelder. Sie müssen grundsätzlich in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen können, installiert sein. (2) Im Fall einer starken Rauchentwicklung werden Bewohner durch das laute akustische Signal vor der Gefahr gewarnt.
(1) www.bussgeldkatalog.org/weihnachtsbaum-transportieren/ (2) Die Anbringung regelt die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer. Einen Überblick über die herrschenden Vorschriften: http://ots.de/1osFsU
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