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Versicherungstipp: Fahrverbote und Umweltplakette - was Autofahrer beachten sollten

Saarbrücken (ots)

Für mehr Luftqualität gibt es seit 2008 Umweltzonen in Deutschland, für die Autos eine Umweltplakette brauchen. (1)

   - Dieselskandal und Fahrverbote sorgen aktuell für neue 
     Verunsicherung.

Kfz-Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt beantwortet Fragen rund um die Themen Fahrverbote und Umweltplakette.

Die Deutschen bleiben ihrem Auto lange treu: Knapp ein Fünftel (19 Prozent) der Autobesitzer fährt sein Auto im Durchschnitt zehn Jahre lang, 16 Prozent sogar bis es endgültig defekt ist. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage (2) im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Durch den Dieselskandal, die bereits umgesetzten Fahrverbote in Hamburg und die drohenden Beschränkungen in Stuttgart und weiteren Städten, fragen sich vor allem Besitzer älterer Kraftfahrzeuge: Darf ich mit meinem Auto in deutschen Städten noch überall fahren? Und welche Umweltplakette (Feinstaubplakette) brauche ich dazu? Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Autofahrer rund um Feinstaubplaketten und Fahrverbote wissen sollten.

WAS MUSS ICH ALS AUTOFAHRER BEACHTEN?

Nach der Einführung der Umweltzonen verbesserte sich zwar die Luftqualität in puncto Feinstaub (Partikel-Emissionen), der Stickoxidausstoß sank jedoch kaum. (3) Fahrer von Diesel-Autos müssen sich daher auf Fahrverbote einstellen. Autofahrer in Hamburg müssen als erste mit diesen Einschränkungen leben, dort gelten seit dem 1. Juni 2018 verschärfte Regeln für Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Auch in anderen Großstädten sollen bald Fahrverbote eingeführt werden. Ab 2019 sind auch in weiteren Städten wie Stuttgart, Frankfurt/Main, Bonn, Köln, Berlin und Mainz Fahrverbote für ältere Diesel und teilweise auch Benziner geplant. (4)

WOHER WEIß ICH, OB DAS FAHRVERBOT AUCH FÜR MEIN AUTO GILT?

Die Fahrverbote betreffen ältere Diesel-Pkws und möglicherweise auch Benziner, Busse, Lkws und Wohnmobile der Schadstoffgruppen (Euro-Norm) Euro 1 und schlechter und Euro 1 bis 5. Dazu Roman Wagner: "Wichtig zu wissen - die für Fahrverbote relevante Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs bedingt die Plakettenziffer, manchmal auch die Plakettenfarbe, wie rot, gelb oder grün - oder keine Plakette." Die Schadstoffgruppe des eigenen Kraftfahrzeugs ermittelt man über die nationale Emissionsklasse (-schlüsselnummer) im Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Dabei gilt: Hatte das Auto vor dem 1. Oktober 2005 seine Erstzulassung, finden Autobesitzer diese Nummer noch unter "Schlüsselnummer - zu 1". Seitdem steht sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1. (5)

WARUM BRAUCHE ICH FÜR MEIN AUTO EINE UMWELTPLAKETTE?

Die Feinstaubplakette - umgangssprachlich auch Umweltplakette genannt - gibt Auskunft über die Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs. Danach wird die Ziffer (bzw. Farbe) der Umweltplakette bestimmt. Diese ist dafür ausschlaggebend, ob das Auto in eine der derzeit schon 58 Umweltzonen in Deutschland fahren darf. (6) Umweltplaketten gibt es momentan in den Farben rot, gelb und grün. Derzeit dürfen in fast allen Umweltzonen nur Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette unterwegs sein. Lediglich in Neu-Ulm darf man auch mit einer gelben Plakette innerhalb der Umweltzone fahren. Kraftfahrzeugen mit einer roten Plakette ist das Befahren einer Umweltzone nicht gestattet. Roman Wagner erklärt: "Eine inländische Umweltplakette gilt in jeder Umweltzone in Deutschland. Sie muss mit dem amtlichen Kennzeichen des zugehörigen Kraftfahrzeugs beschriftet und gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe - am besten rechts oben oder unten - angebracht werden. Autofahrer können sie bei Kfz-Zulassungsstellen, in Bürgerämtern oder bei anerkannten technischen Überwachungsorganisationen (z. B. Dekra, TÜV), erwerben."

WAS PASSIERT, WENN ICH OHNE UMWELTPLAKETTE DURCH EINE UMWELTZONE FAHRE?

Jedes Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw,...) mit dem eine Umweltzone befahren wird, braucht eine eigene Umweltplakette - oder eine spezielle Ausnahmegenehmigung. Das gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge. "Sonst droht ein Bußgeld", sagt Roman Wagner. "Wer ohne oder mit einer ungültigen Plakette eine Umweltzone befährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. (7) Ausnahmeregelungen für einzelne Kraftfahrzeuge können auf Antrag erteilt werden." (8)

(1) http://ots.de/mRDRMf 
(2) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des 
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im 
April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Autofahrer über 18 Jahren 
befragt. 
(3) http://ots.de/S76vmy 
(4) http://ots.de/tludx9 
(5) http://ots.de/JMa0sl 
(6) http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php 
(7) www.bussgeldkatalog.org/falsche-umweltplakette/ 
(8) http://ots.de/MvWVEm
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: 
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-umweltplakette
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden 
Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

Pressekontakt:

Ihre Ansprechpartner

Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

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