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AGRANA Beteiligungs-AG

EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN99489h
ISIN AT0000603709

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 26. ordentlichen
Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 05.
Juli 2013, um 11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses zum 28.02.2013 sowie des zusammengefassten Lageberichts
samt Corporate Governance-Bericht und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012/2013

* Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012/2013

* Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013/2014

* Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 14. Juni 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.agrana.com}[HYPERLINK:
http://www.agrana.com] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen: 
* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Corporate Governance-Bericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter/eine      
Vertreterin des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110, 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 14. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 26. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 1 21137 12926 oder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd.
Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail 
gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
strafbar wäre. 

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie bis 04. Juli 2013 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau
Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 1 21137 12926 oder
per E-Mail  gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.agrana.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni
2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02. Juli 2013 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.


Per Post:       AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
gem. §886 ABGB) Generalsekretärin
                 Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
                 1020 Wien
Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail:      anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die 
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist


AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen,
da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb, da AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bei den
vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute hiervon aber
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, alle im Umlauf
befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine
Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 25.
ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer
entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 23. Jänner 2013 wurden
durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre
der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 27.
Mai 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 28. Mai 2013 die nicht
eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm
§ 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung
erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Mai 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive
Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien,
Tegetthoffstrasse 1, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden
Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten
Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom
Aktionär bekanntzugebenden Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der
jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur
Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so
rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am
Nachweisstichtag, 25. Juni 2013 durchgeführt ist. 

Depotbestätigung gem. §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000603709,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 25. Juni 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:


Per Post:       AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Textform)   z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
                 Generalsekretärin
                 Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
                 1020 Wien
Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail:      anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung 
                 am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 04. Juli 2013 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder
E-Mail  michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft EUR103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00
Uhr. 

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2013

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:  hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12045
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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