EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wien, FN99489h ISIN AT0000603709 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 05. Juli 2013, um 11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1. Tagesordnung * Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 28.02.2013 sowie des zusammengefassten Lageberichts samt Corporate Governance-Bericht und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012/2013 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 * Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 * Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 14. Juni 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter {www.agrana.com}[HYPERLINK: http://www.agrana.com] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: * Jahresabschluss, * Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Corporate Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, * Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter/eine Vertreterin des IVA, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 14. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 21137 12926 oder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 04. Juli 2013 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 1 21137 12926 oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02. Juli 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber gem. §886 ABGB) Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft bei den vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute hiervon aber keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Kraftlos erklärte Aktienurkunden Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 25. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 23. Jänner 2013 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 27. Mai 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 28. Mai 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Mai 2013. Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstrasse 1, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebenden Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 25. Juni 2013 durchgeführt ist. Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000603709, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 25. Juni 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft (in Textform) z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 04. Juli 2013 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft EUR103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Wien, im Juni 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: AGRANA Beteiligungs-AG Mag.(FH) Hannes Haider Investor Relations Tel.: +43-1-211 37-12905 e-mail: hannes.haider@agrana.com Mag.(FH) Markus Simak Public Relations Tel.: +43-1-211 37-12084 e-mail:markus.simak@agrana.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 A-1020 Wien Telefon: +43-1-21137-0 FAX: +43-1-21137-12045 Email: info.ab@agrana.com WWW: www.agrana.com Branche: Nahrungsmittel ISIN: AT0000603709 Indizes: WBI, ATX Prime Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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