EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Wien, FN 99489 h ISIN AT0000603709 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 4. Juli 2014, um 11.00 Uhr, im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Juni 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com zugänglich: - Jahresabschluss, - Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, - Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25. Juni 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 3. Juli 2014 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden. Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Juni 2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juli 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen. Per Post oder AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Boten: z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depot- bestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E- Mail anzuschließen ist Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben) Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 24. Juni 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Boten: z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in Textform, bspw. als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Juli 2014 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25 Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Wien, im Juni 2014 Der Vorstand Rückfragehinweis: AGRANA Beteiligungs-AG Mag.(FH) Hannes Haider Investor Relations Tel.: +43-1-211 37-12905 e-mail: hannes.haider@agrana.com Mag.(FH) Markus Simak Public Relations Tel.: +43-1-211 37-12084 e-mail:markus.simak@agrana.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 A-1020 Wien Telefon: +43-1-21137-0 FAX: +43-1-21137-12045 Email: info.ab@agrana.com WWW: www.agrana.com Branche: Nahrungsmittel ISIN: AT0000603709 Indizes: WBI, ATX Prime Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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