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EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709
 
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
29. ordentlichen Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.
  
Tagesordnung


  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
     Geschäftsjahr 2015/2016
      
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
      
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2015/2016
      
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2015/2016
      
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2016/2017
      

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
      
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf der
Internetseite der Gesell­schaft unter www.agrana.com bzw.
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:

* Jahresabschluss,
* Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
   
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
   
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
   
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
General­sekretärin, oder per E-Mail   gertraud.woeber@agrana.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die Aktionärsei­genschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
   
Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren
Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau
Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder
per E-Mail  gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.
   
Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu
stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im
Sinne der Einberufung.
   
Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.agrana.com zugänglich.
   
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
   
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz  am Ende des 21.
Juni 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2016 ausschließlich  unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten: 
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestäti­gung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000603709 im Text
angeben)
   
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni
2016 bezie­hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.
   
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
   
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 58
Per E-Mail:  anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestäti­gung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
   
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrana.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2016 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail  michael.knap@iva.or.at.
   
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78 eingeteilt in 14.202.040 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
25 Stückaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.
   
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Ak­tionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
10.00 Uhr.
   
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden
gebeten, zur Hauptver­samm­lung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.
   
Wien, im Juni 2016
   
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG

Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:  markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1
             A-1020 Wien
Telefon:     +43-1-21137-0
FAX:         +43-1-21137-12926
Email:        info.ab@agrana.com
WWW:      www.agrana.com
Branche:     Nahrungsmittel
ISIN:        AT0000603709
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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