FUNKE MEDIENGRUPPE
Axel Springer SE:
Kartellamt gibt vorläufige Einschätzung zum Übernahmeantrag der Programmzeitschriften bekannt
Essen/Berlin (ots)
Am 24. Februar 2014 hat das Bundeskartellamt eine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung in Bezug auf die beantragte Übernahme der Programmtitel der Axel Springer SE durch die FUNKE MEDIENGRUPPE (FMG) zugestellt und gewährt damit beiden Unternehmen rechtliches Gehör. Die Behörde kommt in dem Schreiben zu dem vorläufigen Ergebnis, dass nach dem gegenwärtigen Sachstand dem ursprünglichen Antrag zur kompletten Übernahme der verkauften Programmzeitschriften durch FMG aus kartellrechtlichen Gründen nicht ohne Auflagen entsprochen werden kann. Das vorgelegte Angebot für Auflagen reiche für die Freigabe nicht aus.
In der seit einiger Zeit laufenden zweiten Phase prüft FMG gemeinsam mit dem Bundeskartellamt, wie die Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen werden können. In diesem Zuge wird auch über eine mögliche Weiterveräußerung verschiedener Titel des Programmzeitschriften-Portfolios von FMG und Axel Springer gesprochen. Es ist vorgesehen, dass nun weitere Gespräche zwischen dem Kartellamt und den Antragstellern über eine Verbesserung des Angebotes geführt werden.
Im Juli 2013 hatte sich die FUNKE MEDIENGRUPPE mit der Axel Springer SE darauf geeinigt, deren Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften zu übernehmen. Außerdem wurde vereinbart, Gemeinschaftsunternehmen für Vermarktung und Vertrieb zu gründen. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe im Hinblick auf die Veräußerung der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften wurde durch das Bundeskartellamt Ende 2013 erteilt. Der Verkauf der Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften wird einheitlich vollzogen, wenn alle hierfür erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben vorliegen. Die Antragsteller rechnen damit, dass diese Freigaben im ersten Halbjahr 2014 erwirkt werden können.
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