Ärger mit den Weihnachtsgeschenken: COMPUTER BILD SPIELE gibt Tipps für den Umtausch
Hamburg (ots)
Was tun, wenn das zu Weihnachten verschenkte Computerspiel nicht läuft oder der Beschenkte das Spiel bereits besitzt? Nicht jeder Händler nimmt Spiele zurück und erstattet den Kaufpreis. "Viele Kunden glauben, dass es so geht, aber der Handel ist zum Umtausch nicht verpflichtet", erklärt Edda Castello, 43, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Hamburger Verbraucherzentrale.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb bereits beim Kauf die mögliche Rückgabe bei Nichtgefallen vereinbaren.
Besonders schwierig wird der Umtausch von Spielen, wenn die Packung bereits geöffnet ist. Dann muss der Händler das Programm nur zurücknehmen, wenn es gravierende Fehler aufweist und eine Nachbesserung - etwa durch kostenlose Ergänzungen (Patches) des Herstellers - nicht möglich ist.
Falls ein Spiel auf dem Computer nicht läuft, obwohl der alle auf der Verpackung und im Handbuch angegebenen Systemvoraussetzungen erfüllt, so muss der Händler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf beweisen, dass der Fehler beim Kunden liegt. Weil das in der Praxis aber sehr schwierig ist, hat der Kunde gute Chancen, ein ständig ruckelndes oder abstürzendes Spiel zurückgeben zu können.
Diese und weitere Tipps für den richtigen Umtausch gibt es in der aktuellen COMPUTER BILD SPIELE 2/2003, die seit Donnerstag, 2. Januar, für 2,70 Euro erhältlich ist.
Außerdem stellt COMPUTER BILD SPIELE in einer großen Jahresvorschau die Spiele-Hits 2003 vor und hat bereits das Spiel zum neuen James-Bond-Film getestet. Auf der beiliegenden Heft-CD-ROM findet der Leser kostenlose Spiele für einen "rasanten" Jahreswechsel, darunter "Moorhuhn Kart XS", das neue Kart-Spiel mit dem beliebten schottischen Federvieh, sowie das Motorrad-Rennspiel "Suzuki Alstare Extreme Racing".
Für Rückfragen steht Ihnen Lorenz Steinke, Leitender Redakteur bei COMPUTER BILD SPIELE unter Telefon (0 40)3 47-2 50 57 zur Verfügung.
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