Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von KKR
Berlin (ots)
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht - Fairer Angebotspreis mit attraktiver Prämie für Aktionäre - Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Engagement von KKR zur Unterstützung der langfristigen Strategie der Axel Springer SE
Gemäß deutschem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) haben Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Traviata II S.à r.l. für sämtliche ausstehenden Aktien der Axel Springer SE abgegeben. Traviata II S.à r.l. ist eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die von dem Investor KKR beraten werden. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 5. Juli 2019 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen beide Gremien den Aktionären der Axel Springer SE, das Angebot anzunehmen.
Auf Grundlage einer Gesamtbewertung, die die Beurteilungen (Fairness Opinions) der jeweiligen Finanzberater berücksichtigt, sind Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass der Angebotspreis von EUR 63,00 je Axel-Springer-Aktie aus finanzieller Sicht fair ist und eine attraktive Prämie von 39,7 Prozent gegenüber dem letzten unbeeinflussten Börsenschlusskurs von EUR 45,10 vom 29. Mai 2019 darstellt. Am darauffolgenden Tag hatte die Axel Springer SE Gespräche mit KKR über eine mögliche strategische Beteiligung bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem eine sorgfältige Überprüfung der Pläne von KKR zum künftigen Geschäft der Axel Springer SE vorgenommen, wie in der Angebotsunterlage dargelegt. Beide Gremien begrüßen, dass KKR beabsichtigt, die langfristige Strategie der Axel Springer SE zu unterstützen. Friede Springer, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, und Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE, waren nicht an der Beschlussfassung beteiligt. Abhängig von dem Erfolg des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots werden sie beziehungsweise die von ihnen kontrollierten Beteiligungsgesellschaften ihr Vorgehen im Hinblick auf die Axel Springer SE zukünftig in einem Konsortium mit KKR koordinieren.
"In den kommenden Jahren werden wir erheblich in Mitarbeiter, Produkte, Marken und Technologie investieren. Mit KKR als finanziellem und strategischem Partner werden wir in der Lage sein, diese Pläne mit langfristigem Fokus auf Wachstum und Profitabilität voranzutreiben", sagte Julian Deutz, Finanzvorstand der Axel Springer SE.
Ralph Büchi, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, sagte: "Nach sorgfältiger und gründlicher Überprüfung empfehlen sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Es ermöglicht ihnen, eine überaus attraktive Prämie von 39,7 Prozent auf den unbeeinflussten Aktienkurs zu realisieren. Aktionäre, die das Angebot annehmen, können einen erheblichen Anteil des angestrebten langfristigen Werts sofort und im Voraus realisieren."
Gemäß Paragraf 27 WpÜG wurde die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat auf der Unternehmenswebsite der Axel Springer SE unter go.axelspringer.com/kkr_en veröffentlicht (unverbindliche englische Übersetzung, die verbindliche deutsche Version ist unter go.axelspringer.com/kkr verfügbar).
Gedruckte Exemplare der gemeinsamen begründeten Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei Axel Springer SE, Investor Relations, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin, ir@axelspringer.de. Die Mitteilung, dass die Stellungnahme veröffentlicht wurde und kostenfrei erhältlich ist, ist heute auch im Bundesanzeiger erfolgt.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 5. Juli 2019 begonnen und wird am 2. August 2019, um 24 Uhr (MESZ) enden. Der Erfolg des Angebots setzt eine Mindestannahmequote von 20 Prozent des Aktienkapitals der Axel Springer SE sowie den Erhalt weiterer üblicher Vollzugsbedingungen voraus, darunter Kartellfreigaben, außenwirtschaftliche Genehmigungen und Medienkonzentrationsfreigaben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.
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