DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Eine Generation von Erben
Wer sein Ableben nicht gewissenvoll organisiert, verschenkt Geld an den Staat
Frankfurt (ots)
In den kommenden zehn Jahren werden schätzungsweise 4, 4 Billionen DM vererbt - doppelt soviel wie in den neunziger Jahren. Dass die Deutschen sich gerade in den kommenden Jahren über das Vermächtnis wohlhabender Eltern, Erbtanten oder Erbonkel freuen können, liegt daran, dass die Bundesrepublik nicht durch wirtschaftliche Einbrüche geschüttelt wurde - im Gegenteil. Stattdessen gab es mehr als 50 Jahre Frieden, eine "gesunde" Währung und das "Wirtschaftswunder" Deutschland. Und die Kinder dieser Generation werden davon in Zukunft profitieren.
Erben und Vererben: ein Familien-Thema
"Natürlich sind die Gedanken und Regelungen, die den eigenen Tod oder den eines Familienmitgliedes betreffen, keinem von uns angenehm. So verständlich dies aus menschlicher Sicht auch sein mag, so fatal können die Folgen für alle Beteiligten sein", sagt Friedhelm Ost, Staatssekretär a. D. und Generalbevollmächtigter der Deutschen Vermögensberatung. Wer so sorglos handele, verzichte nicht nur auf die vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament bieten könne. Er provoziere in vielen Fällen auch langwierige Streitigkeiten um das Erbe, verschenke wertvolle Steuervorteile und nehme ungewollte Folgen der dann automatisch eintretenden gesetzlichen Erbfolge in Kauf, so der Generalbevollmächtigte.
Gab es 1998 in der Bundesrepublik etwa 852.000 Erbschaftsfälle, so wird diese Zahl im Jahr 2010 laut Experten bereits 960.000 erreichen. Und was die Nachkommen im Einzelnen zu erwarten haben, ist keineswegs "von schlechten Eltern". Lag die durchschnittlich vererbte Summe im Jahr 1995 noch bei 234.000 Mark, so werden es im Jahr 2010 rund 574.400 Mark pro Erbfall sein. Der größte Teil dieses zu vererbenden Vermögens wird mit rund 2,1 Billionen Mark (47 Prozent) Barvermögen sein; nicht viel weniger wert sind die zu vererbenden Immobilien. Das ist ein riesiges Kapital, das auf die gern zitierte "Erbengeneration" in den nächsten Jahren zukommt. Aber nicht nur die Erben werden von dieser Summe profitieren, sondern auch Vater Staat. Aber wer sich rechtzeitig informiert, die wichtigsten "Spielregeln" kennt, muss die künftig wohl noch höheren Erbschaftssteuern nicht fürchten.
Nur jeder siebte Bundesbürger hat ein Testament
Kaum zu glauben, aber wahr: Nur etwa 15 Prozent aller Bundesbürger haben bislang ein Testament geschrieben. Sogar nur die Hälfte der über 60-Jährigen hat ein solches Dokument angefertigt und gerade etwa vier Prozent der vorhandenen Testamente sind einigermaßen geeignet, die gewünschten erbrechtlichen Folgen auch richtig auszulösen. Dies ist eine riesige Schwachstelle, aus dem der Fiskus kräftig schöpfen kann. Doch gibt es legale MIttel und Wege der Vermögensübertragung, ohne dass auch nur eine Mark an den Staat gezahlt werden muss. Zu den bekanntesten und auch sinnvollsten Erbschaftsstrategien gehört die frühzeitige Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation - und die lohnt sich nicht nur für "Millionäre".
Ein Beispiel: Ein verwitweter Angestellter überträgt seine Eigentumswohnung (400.000 DM) und zehn Jahre später ein Geldvermögen (400.000 DM) an seinen einzigen Sohn. Durch optimale Ausnutzung des Freibetrages (Kind 400.000 DM) und der Zehn-Jahres-Frist fallen so auf die 800.000 DM keine einzige Mark Steuern an. Behält der Angestellte hingegen alles bis zu seinem Tod und erbt sein Sohn dann den Gesamtwert von 800.000 DM, wird einmalig der Freibetrag abgezogen. Die restliche Summe über dem Freibetrag (400.000 DM) wird mit 11 Prozent versteuert. Der Sohn muss also bei gleichem Vermögen 44.000 DM an das Finanzamt überweisen.
Freibeträge: ein legales "Steuersparmodell"
Nur wenige Menschen wissen, dass diese Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten und somit ein ganz legales "Steuersparmodell" sind. Wer also - bei größeren Vermögen - diesen Vorteil optimal ausnutzen will, der kann alle zehn Jahre eine entsprechende Summe innerhalb der Familie übertragen. Doch gibt Friedhelm Ost zu bedenken: "Selbstverständlich sollte sich der Schenker nicht alleine von steuerlichen Aspekten leiten lassen und darauf achten, dass ihm selbst noch genügend zum Leben verbleibt. Ist dies gewährleistet oder hat er sich in den Übertragungsverträgen durch Einräumung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts oder einer Rente abgesichert, so steht einer Übertragung nichts im Wege."
Ansprechpartner: Marlies Schäfer, Tel. 069/2384-471, Fax. 069/2384-570, e-mail: marlies.schaefer@dvag.com oder Richard Kiefer, Tel. 069/2384-365, e-nmail: richard.kiefer@dvag.com
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