DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
ABC-SCHÜTZEN AUFGEPASST! Die gesetzliche Versicherung greift nur auf dem direkten Schulweg
Daher rät die Deutsche Vermögensberatung Eltern zu ausreichendem Unfallschutz im Straßenverkehr (mit Bild)
Frankfurt (ots)
Es ist wieder soweit: In vielen Bundesländern sind die Erstklässler bereits im Straßenverkehr unterwegs, und das meist zu verkehrsreichen Tageszeiten. Für Autofahrer bedeutet das, besonders umsichtig zu fahren. Denn laut ADAC wird in Deutschland alle 27 Minuten ein Kind von einem Auto angefahren. Zu einem sicheren Start in die Schule gehört daher auch ein ausreichender Versicherungsschutz: "Stößt den Kindern auf dem direkten Schulweg etwas zu, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten getragen - dazu zählen ärztliche Behandlung, Pflege und Rehabilitation", so die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Aber sobald sie ihren direkten Schulweg verlassen, um etwa auf dem Spielplatz zu toben, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Hierfür und auch für die Freizeit sollten Eltern genügend vorsorgen."
Damit die Kleinen in jeder Situation geschützt sind, übernimmt beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den Schutz für die gesamte Familie einschließt, die Kosten. Alternativ kommt auch eine private Kinderunfallversicherung in Frage. Noch umfassender sind sie allerdings über eine private Kinderinvaliditätsversicherung geschützt: "Hierbei ist das Kind nicht nur abgesichert, wenn eine Behinderung durch einen Unfall, sondern auch, wenn sie durch eine Krankheit verursacht wurde", so die Vermögensberater der DVAG.
Neben einem genügenden Versicherungsschutz ist es auch wichtig, den Schulweg abzugehen und regelmäßig zu üben, bevor die Kinder allein zur Schule gehen. Beim gemeinsamen Training hilft "laut denken". Klare, kurze Merksätze prägen sich gut und schnell ein. Handfeste Regeln sind mitunter: "Rot - Stopp" an Fußgängerampeln, "Zebrastreifen - warten!" oder "links-rechts-links" bevor sie eine Straße überqueren. Die kleinen Verkehrsteilnehmer sollten jedoch vorerst nur zu Fuß zur Schule gehen und nicht mit dem Rad fahren, rät Ortwin Schmidt, Polizeihauptkommissar und Verkehrslehrer bei der Polizei: "Den Sechs- und Siebenjährigen fehlt der nötige Überblick über das gesamte Verkehrsgeschehen. Wir empfehlen deshalb, die Kinder in den ersten drei Schuljahren nicht mit dem Rad fahren zu lassen - höchstens in Begleitung der Eltern."
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