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Tag der Pflege: Für den Ernstfall richtig vorsorgen
Hohe Pflegekosten im Alter zehren schnell an Rente und Vermögen
Die DVAG zeigt, wie zusätzliche private Vorsorge vor Kostenfallen schützen kann

Tag der Pflege: Für den Ernstfall richtig vorsorgen / Hohe Pflegekosten im Alter zehren schnell an Rente und Vermögen / Die DVAG zeigt, wie zusätzliche private Vorsorge vor Kostenfallen schützen kann
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Frankfurt (ots)

Am 12. Mai ist der Internationale Tag der Pflege. Dieser Aktionstag lenkt die Aufmerksamkeit aller Generationen auf ein wichtiges Zukunftsthema: Die Bevölkerung altert - zugleich steigt damit die Belastung für das Gesundheitssystem. Rund 4,5 Millionen Pflegebedürftige soll es im Jahr 2050 in Deutschland geben, schätzt das Bundesamt für Statistik. Menschen mit Pflegeanspruch drohen dabei schwere finanzielle Engpässe, denn die enormen Kosten zehren Rente und Erspartes schnell auf. Notfalls wird auch das Vermögen der Angehörigen belastet. "Pflegebedürftige werden häufig davon überrascht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die hohen anfallenden Kosten zu decken", erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). So beträgt etwa der höchstmögliche monatliche Zuschuss vom Staat 1.995 Euro - und der wird nur in besonderen Härtefällen gezahlt. Ein Platz im Pflegeheim kostet in der Regel jedoch mindestens das Doppelte. Die DVAG zeigt, welche privaten Zusatzversicherungen vor hohen Kosten im Alter schützen können.

Pflegetagegeldversicherung

Die flexibelste Form der Absicherung gegen eine Versorgungslücke ist die Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Über diesen können sie frei verfügen - beispielsweise, um eine private Haushaltshilfe zu bezahlen. Zudem bezuschusst der Staat die Pflegetagegeldversicherung seit 2013 unter bestimmten Vorraussetzungen monatlich mit fünf Euro. Wie bei vielen Policen gilt: Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, desto höher fallen die Leistungen aus.

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe der Pflegerente hängt dabei von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten so 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent. Auch im Demenzfall sind Versicherte geschützt: Der Versicherer zahlt dann eine Leistung entsprechend der Pflegestufe II. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei Eintreten des Versicherungsfalls keine Beitragszahlungen mehr geleistet werden müssen. Mit Abschluss der Police tritt darüber hinaus der sofortige Versicherungsschutz ein.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
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T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
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