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Weihnachtszeit - Unfallzeit?
Weihnachtsbeleuchtung sorgt nicht nur für gute Stimmung, sondern auch für Unfälle
Die DVAG erklärt, welche Versicherungen wichtig sind und gibt Tipps für Deko-Liebhaber

Weihnachtszeit - Unfallzeit? / Weihnachtsbeleuchtung sorgt nicht nur für gute Stimmung, sondern auch für Unfälle / Die DVAG erklärt, welche Versicherungen wichtig sind und gibt Tipps für Deko-Liebhaber
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Frankfurt (ots)

Elektrische Lämpchen ersetzen immer mehr die traditionellen Wachskerzen zur Weihnachtszeit. Doch auch diese vermeintlich sichere Variante schließt eine Brandgefahr leider nicht komplett aus - insbesondere bei Billigware aus Fernost. Das zeigen die alljährlichen Testberichte des TÜV Rheinlands: Im aktuellen Vergleichstest erwiesen sich 38 der 52 getesteten Lichterketten als mangelhaft: schlechte Verarbeitung, locker befestigte Stromkabel, Stromschlag- und Verbrennungsgefahr. Hinzu kommen die häuslichen Weihnachtsunfälle, gerade wenn in letzter Minute noch hektisch dekoriert wird. Für den Fall der Fälle erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) die wichtigsten Versicherungsregeln:

Hausratversicherung für Schäden an eigenen Sachwerten

Kommt es zu einem Brand in der Wohnung oder im Haus, schützt eine Hausratversicherung vor den Folgekosten. Sie ersetzt den Wert von Einrichtungsgegenständen, Computern oder Schmuck. Allerdings nur, wenn der Schaden nicht durch sogenannte "grobe Fahrlässigkeit" entstanden ist - das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Gastgeber seine Steckdosen mit zu viel Lichterschmuck überlastet und ein Kurzschluss die Geräte in Brand setzt. Immerhin decken einige Versicherungsgesellschaften sogar diese "Grobe Fahrlässigkeit" ab. Übrigens: Die Hausratversicherung kann nicht nur vor den Folgekosten eines Wohnungsbrandes, sondern auch bei Wasserschäden, Einbruch, Vandalismus und Sturmschäden schützen.

Private Unfallversicherung übernimmt die Folgekosten bei Missgeschicken

Passiert ein Unfall in der Freizeit, ist dies nicht Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzt also jemand beim Anbringen der Lichterkette von der Leiter, schützt nur eine private Unfallversicherung vor den zum Teil immens hohen Kosten. "Die private Unfallversicherung zahlt zum Beispiel Tage- oder Krankenhaustagegeld, um Gehaltseinbußen auszugleichen. Denn nach einem Unfall zahlt der Arbeitgeber in der Regel maximal sechs Wochen das Gehalt weiter aus. Danach springt zwar die gesetzliche Krankenkasse ein, sie bezahlt jedoch bei Weitem nicht das volle Gehalt", geben die Vermögensberater der DVAG zu bedenken.

Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum

Wird ein Brand durch einen Gast ausgelöst, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Wichtig: Das gilt nur für Gäste, die nicht zur sogenannten "häuslichen Gemeinschaft" gehören - das heißt, sie wohnen mit dem Gastgeber nicht unter einem Dach. Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Eltern sind wiederum nur für ihre Kinder verantwortlich, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Tipps für einen sicheren Umgang mit Lichterketten:

1. Auf Qualität achten: Hilfreich ist das GS-Zeichen, das für "Geprüfte Sicherheit" steht.

2. Prüfen, ob die Lichterketten für den Gebrauch innerhalb oder außerhalb von Gebäuden gedacht sind. Die Piktogramme geben hierüber Auskunft: Das Quadrat mit einem Tropfen heißt zum Beispiel, dass die Lichterkette gegen Regenwasser geschützt ist und daher draußen verwendet werden darf.

3. Lichterketten mit Transformatoren bevorzugen: Sie mindern die Gefahr eines Stromschlags.

4. Nicht zu viele elektrische Installationen an einer Steckdose anschließen.

5. Sicherheitsabstand zu leicht entflammbaren Gegenständen wie Strohsternen, Gardinen oder trockenen Tannenzweigen einhalten.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
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