DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Sicherer Silvester-Spass
Wann darf man böllern? Wer darf welche Feuerwerkskörper zünden? Und wer haftet bei Schäden? Die DVAG gibt Tipps für einen guten Rutsch ins Jahr 2016
Frankfurt (ots)
Man sieht's gelassen, zuckt zusammen oder hat gar Angst: Vielerorts kracht und pfeift es schon vor der Silvesternacht. Zulässig ist dies nicht. Zwar liegen die Raketen und Böller bereits ab dem 29. Dezember in den Verkaufsregalen. Gezündet werden dürfen diese aber erst in der Zeit zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar. Je nach Stadt und Gemeinde kann das genaue Zeitfenster variieren. Am besten erkundigt man sich hier also vorab. Wichtig, vor allem für Eltern: Nur ausgewählte Feuerwerkskörper sind auch für Kinder zulässig. Hier wird zwischen Kleinfeuerwerk (Kategorie II, ab 18 Jahren) und Kleinstfeuerwerk (Kategorie I, ab 12 Jahren) unterschieden. Letzteres umfasst zum Beispiel Wunderkerzen sowie Tischfeuerwerk und darf im Gegensatz zur Kategorie II das ganze Jahr benutzt werden. Wer gegen eine der Regelungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Doch was passiert, wenn trotz eines bedachten Umgangs ein Unfall geschieht, der Verletzungen oder teure Schäden nach sich zieht? "Silvester ist leider nicht nur Feier- sondern auch Unfallzeit. Darum sollte der Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfall- und Hausratversicherung umfassen und jeweils an die persönlichen Verhältnisse angepasst sein", raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Private Haftpflichtversicherung - falls ein Gast Schaden anrichtet
Beschädigt ein Gast auf einer Silvesterparty einen Gegenstand oder verletzt gar eine Person folgenschwer, greift die private Haftpflichtversicherung. Jedoch zahlt die Versicherung nur, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Zudem stufen Versicherungen es unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit ein, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt lassen.
Private Unfallversicherung - falls es zu schweren Verletzungen kommt
Erfährt jemand durch einen Knaller eine schwere Brandverletzung oder gar Schlimmeres, hilft die private Unfallversicherung dem Betroffenen. Sie kommt zum Beispiel für die Kosten eines Umbaus der Wohnung oder für Hilfsmittel und Therapien auf. Dinge, die eine gesetzliche Krankenversicherung generell nicht übernimmt.
Hausratversicherung - falls ein Feuerwerkskörper die Einrichtung beschädigt
Verirrt sich eine Silvesterrakete in eine Wohnung und beschädigt die Inneneinrichtung wie Möbel, Bilder und Teppiche, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung die Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
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