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Dunkle Jahreszeit: Gut abgesichert bei Dienstreisen mit dem Auto

Dunkle Jahreszeit: Gut abgesichert bei Dienstreisen mit dem Auto
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Frankfurt (ots)

Zwischen Müdigkeit, Meetings und zerknitterten Hemden: Dienstreisen können schnell zu einer stressigen Angelegenheit werden, besonders wenn es draußen kalt und dunkel wird. Die Experten der DVAG klären über den Versicherungsschutz in dieser Situation auf.

Geschäftsessen, Vortrag oder Konferenz: Dienstreisen sind eigentlich eine willkommene Abwechslung zum Arbeitsalltag. Doch besonders in der dunklen Jahreszeit kann die Reise mit dem Auto anstrengend werden. Feuchtes Laub, der erste Frost, frühe Dämmerung und verstärkter Wildwechsel sorgen für ein erhöhtes Unfallrisiko: Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären Fragen rund um den Versicherungsschutz während einer Dienstreise.

Unfall - wann greift welcher Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind bei Tätigkeiten, die sie im Auftrag ihres Arbeitgebers durchführen sowie auf den damit verbundenen direkten Wegen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz greift auch auf offiziell genehmigten Dienstreisen. Ob man mit der Bahn oder mit dem Auto fährt, spielt dabei keine Rolle. Die gesetzliche Versicherung greift hier übrigens auch bei Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Geschäftsreise zusammenhängen, wie etwa das Tanken. Die Versicherungsprofis der DVAG geben jedoch zu bedenken: "Wer zum Beispiel auf dem Rückweg einen Schlenker zu Familie oder Freunden fährt, hat dabei keinen gesetzlichen Schutz, sondern benötigt eine private Unfallversicherung." Generell lohnt sich eine solche Police, denn diese Absicherung greift nicht nur rund um die Uhr, sondern auch weltweit.

Gesetzlicher Schutz? Fehlanzeige!

Langer Arbeitstag, endlich im Hotelzimmer angekommen, jetzt noch duschen und dann ab ins Bett? Rutscht man dabei aus und bricht sich das Bein, ist man nicht gesetzlich versichert. Denn: Passiert ein Unfall bei persönlichen oder eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, zählt dieser nicht als Arbeitsunfall. Darunter fallen beispielsweise auch Stürze im Hotelzimmer, ein Nickerchen zwischendurch oder gar der Toilettengang zwischen Meetings - kein gesetzlicher Unfallschutz. Und die Anzahl der Übernachtungen auf Geschäftsreisen deutscher Unternehmen lag 2017 bei über 70 Millionen. Das geht aus der Geschäftsreiseanalyse 2018 vom Verband Deutsches Reisemanagement hervor. "Eine private Unfallversicherung gehört ins Gepäck eines jeden Arbeitnehmers, denn sie schützt überall - egal ob im Meeting, beim Essen oder nach Feierabend im Hotelzimmer", so die Vermögensberater.

5 typische Dienstreise-Situationen, die zur Arbeit zählen: 
- Vorbereitung: bei Tätigkeiten wie etwa eine Fahrkarte lösen oder 
  das Gepäck vor dem Flug aufgeben 
- Kurzer Zwischenstopp: wer unterwegs eine Pause einlegen muss, um
  das Auto zu betanken 
- Der kleine Hunger kommt: Auch der Weg zu einem nicht 
  unverhältnismäßig weit entfernten Restaurant inklusive Rückweg 
- Meetings: ob Besprechungen oder Kundenbesuche - alle Tätigkeiten,
  die mit der Dienstreise verbunden sind 
- Überstunden: alle aufgrund der Dienstreise erforderlichen
  Überstunden - dabei ist es unerheblich, ob die gesetzliche 
Höchstarbeitszeit überschritten wird

Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de

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