DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Advent, Advent, mein Vorhang brennt: Wer zahlt den Schaden?
Frankfurt (ots)
Kerzen sind der Hingucker auf jedem Adventskranz. Doch wenn plötzlich das Tannengrün brennt, kann schnell die gesamte Einrichtung in Flammen stehen. Die Experten der DVAG geben Sicherheitstipps und erklären, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen.
Wenn's draußen früh dunkel wird und Weihnachtsstimmung herrscht, brennen drinnen immer mehr Lichter und Kerzen. Die Gefahr dabei ist leider so akut, dass sie sogar einen eigenen Namen hat: Adventsbrand. Jedes Jahr gibt es laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund 10.000 solcher Brände. Das sind etwa 40 Prozent mehr Haus- und Wohnungsbrände als in der übrigen Zeit.
Fachleute warnen vor allem vor trockenen Adventskränzen und Weihnachtsbäumen, bei denen schon ein Funke reicht, um sie in Brand zu setzen. "Egal ob Eigentümer oder Mieter, der Versicherungsschutz sollte in jedem Fall vorab überprüft werden", so die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Sie erklären, was die Hausratversicherung im Brandfall abdeckt und warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist.
Hausratversicherung
Bei Brandschäden im Wohnraum greift die Hausratversicherung. Über die ruinierten Geschenke, den verkohlten Holztisch oder den verschmorten Computer brauchen sich Kinder und Eltern keine Sorgen zu machen, denn: "In der Hausratversicherung sind prinzipiell alle beweglichen Güter abgedeckt - bildhaft also all das, was aus einem Haus herausfallen würde, wenn man es ohne Dach umdrehen und schütteln würde", erklären die Profis der DVAG. "Die Versicherung ersetzt dabei alle Verluste, die sowohl durch das Feuer, als auch durch das Löschwasser entstehen."
Wohngebäudeversicherung
Wenn es brennt, ist schnell mehr als nur der Hausrat zerstört: Wände sind fleckig, Holzrahmen oder Bodenbeläge müssen ausgetauscht werden. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise durch Ruß, werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Für Immobilienbesitzer also eine wichtige Absicherung.
Grundsätzlich gilt: Schäden sollten so schnell wie möglich mit einem Protokoll, Fotos und gegebenenfalls Zeugenaussagen gemeldet werden, damit der Versicherte seine Leistungen zügig erhalten kann.
Grobe Fahrlässigkeit - Wer zahlt?
Als wichtigste Regel gilt es, offenes Feuer nie aus den Augen zu lassen. Wer zum Beispiel das Haus verlässt und vergisst, die Adventskerzen auszupusten, handelt grob fahrlässig. Aber auch, wenn der Weihnachtsschmaus kurz aus den Augen gelassen wird und währenddessen weiter auf dem Herd kocht, kann das als grob fahrlässig eingestuft werden. Entsteht in diesem Moment ein Brand, zahlen viele Versicherungen den Schaden nicht. "Damit Verbraucher nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie einen Tarif wählen, bei dem im Vertrag ausdrücklich festgehalten ist, dass die Versicherung sämtliche Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt", sagen die Versicherungsprofis der DVAG. Deshalb unbedingt das Kleingedruckte prüfen und Unklarheiten mit einem persönlichen Berater klären.
Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit:
- Brennende Kerzen nie ohne Aufsicht lassen. - Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhänge) aufstellen. - Kerzen frühzeitig löschen. Tannengrün trocknet schnell aus und kann dann leicht in Brand geraten. - Kerzen gehören immer in standfeste, nicht brennbare Halterungen. - Weihnachtsbaum sicher und stabil aufstellen. - Beim Kauf von Elektroprodukten, wie zum Beispiel elektrische Kerzen, auf das Prüfzeichen des Verbands deutscher Elektrotechnik (VDE)achten. - Rauchmelder regelmäßig überprüfen. Mehr Informationen, zum Beispiel, wer für die Wartung zuständig ist und was dabei alles beachtet werden sollte, stehen unter www.rauchmelder-lebensretter.de - Im Brandfall nur dann mit dem Löschen beginnen, wenn man sich dabei nicht selber gefährdet. Ansonsten umgehend das Haus oder die Wohnung verlassen. Brandrauch ist giftig.
Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe
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