Tierische "Kollegen" brauchen Versicherungsschutz (mit Bild)
Wiesbaden (ots)
Der Hund liegt gemütlich unter dem Schreibtisch, während sein Besitzer arbeitet: Für Herrchen oder Frauchen ist es praktisch, wenn sie ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz nehmen dürfen. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Schäden, die der Hund dort anrichtet, nicht automatisch versichert sind.
"In der Privathaftpflichtversicherung sind normalerweise nur Schäden durch kleine Haustiere mit abgedeckt, also etwa Katzen, Kaninchen oder Vögel", erklärt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Für Hunde gibt es üblicherweise Zusatzversicherungen, die man extra abschließen muss. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese sogenannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn der Hund einen Schreibtischstuhl anknabbert oder beim Spielen den Laptop vom Tisch reißt. "Auch wenn mal ein Kollege mit dem Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, werden die Kosten in der Regel übernommen", so R+V-Expertin Biorac.
Der Hundehalter sollte versuchen, Schäden im Vorfeld zu vermeiden - und damit Ärger mit Kollegen und Kunden. Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen und für das Arbeitsleben geeignet ist. Denn ein Hund, der ausgeglichen ist und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, hat positive Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Das haben schon sehr viele Studien gezeigt. Dafür braucht der Hund ausreichend Gelegenheiten, sich auszutoben. Zudem darf er Besucher nicht anbellen und sollte gut einige Zeit alleine bleiben können. Wichtig zu wissen: Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen möchte, braucht dafür die Genehmigung seines Arbeitgebers.
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