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Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung

Wiesbaden (ots)

Stürmische Zeiten in Deutschland: Die Windböen rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden - auch an geparkten Autos. "Die Autobesitzer können solche Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.

Autofahrer können sich eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen und bei der Versicherung vorlegen. Diese bekommen sie bei den regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes. Wenn in der Region starke Stürme gewütet haben, erscheinen oft Berichte in den lokalen Zeitungen - auch dies wird in der Regel als Nachweis akzeptiert.

Schaden schnell melden

R+V-Experte Karl Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden, am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden." Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others, Anja Kassubek
Telefon 06172 / 9022-011, Telefax 06172 / 9022-019
Email: a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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