Schluss mit lustig: Wenn Hallenspielplätze zur Gefahrenzone werden
R+V-Infocenter: Indoor-Spielplätze müssen nicht regelmäßig überprüft werden
Wiesbaden (ots)
Draußen ist es kalt und ungemütlich, die Kinder langweilen sich: Da ist der Besuch eines Hallenspielplatzes eine willkommene Abwechslung. Doch nicht jede Anlage hält, was die Internetseite verspricht. "Eltern sollten das Spielparadies genau unter die Lupe nehmen", rät Thomas Paufler, Unfallexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Denn anders als bei öffentlichen Spielplätzen werden die Geräte bislang nicht regelmäßig von den Behörden auf ihre Sicherheit hin überprüft.
Wabbelberge erklimmen, durch Riesenkrokodile klettern und an der Kletterwand Mut beweisen: Über 300 Hallenspielplätze laden in Deutschland zum Spielen und Toben ein. Doch eine Pflicht zum Sicherheitscheck gibt es für sie nicht. Zwar bietet beispielsweise der TÜV eine regelmäßige Überprüfung an. Aber die ist freiwillig und wird nur von wenigen Hallen genutzt. "Ist ein Indoor-Spielplatz abgenommen und eröffnet, entscheidet der Betreiber, wie er die Anlage in Schuss hält", so R+V-Experte Paufler.
Doch viele Sicherheitsmängel sind erkennbar. Eltern sollten zunächst auf das Erscheinungsbild achten. "Wenn der Boden klebrig ist und die Mülleimer überquellen, liegt der Schluss nahe, dass auch auf die Wartung der Spielgeräte wenig geachtet wird", sagt Paufler. Er rät Eltern, die Anlage beim ersten Besuch ganz genau anzusehen:
- Stehen an den Spielgeräten Schrauben hervor, sind Seile durchgescheuert? - Fehlen Geländer an Brüstungen? - Sind die Fangnetze zerschlissen? - Gibt es scharfe Kanten? - Sind Notausgänge gut ausgeschildert und frei zugänglich?
Wichtig: Eltern müssen sich selbst darum kümmern, dass ihre Kinder beim Toben weder sich noch andere verletzen. "Das Aufsichtspersonal entbindet nicht von dieser Pflicht. Ein Indoor-Spielplatz ist kein Kindergarten", sagt Paufler. Dennoch ist genügend Personal in der Halle notwendig und zeichnet eine gute Anlage aus. "Diese Mitarbeiter haben aber normalerweise keine Aufsichtspflicht, sondern kümmern sich um die Einweisung an den Geräten."
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