Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu
R+V-Infocenter: Gäste müssen nicht jede Unterkunft akzeptieren
Wiesbaden (ots)
Endlich am Urlaubsort angekommen - doch dann die Schreckensnachricht: Das gebuchte Zimmer ist besetzt. "Reiseveranstalter oder Hoteliers sind in dem Fall verpflichtet, eine gleichwertige Unterkunft anzubieten und Zusatzkosten zu übernehmen", sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. Reisende müssen sich aber nicht mit jedem Ersatz zufrieden geben.
Überbuchung ist für viele Hotels gängige Praxis, da Reiseveranstalter Zimmer oft kurzfristig zurückgeben. "Leidtragende sind Urlauber, die sich das Hotel ausgesucht haben", so R+V-Experte Reinicke. Seine Empfehlung: auf einem Ersatzhotel bestehen, das dem gebuchten Angebot entspricht - beispielsweise bei Strandnähe, Freizeitangeboten und Ausstattung. "Betroffene müssen ihren Unmut äußern und Mängel aufzeigen, damit sie zu ihrem Recht und einer Entschädigung kommen." Ist die neue Unterkunft weniger komfortabel oder deutlich weiter vom Strand entfernt, sollten die Urlauber sie nicht oder nur unter Protest beziehen und sich möglicherweise selbst auf die Suche nach Ersatz machen.
Schwieriger ist die Situation bei Direktbuchungen: Die Ausweichmöglichkeiten sind begrenzter. Zudem müssen Urlauber ihre Rechte abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen direkt im Ausland einklagen. "Bei Direktbuchungen sollten Urlauber auf einer schriftlichen Buchungsbestätigung bestehen, damit sie etwas in der Hand haben", sagt Olaf Reinicke. "Bei privaten Unterkünften empfiehlt sich, vorher nachzufragen, ob alles klappt."
R+V-Jurist Reinicke rät zudem, vor Ort Wichtiges schriftlich festzuhalten und bestätigen zu lassen. "Dabei beharrlich sein, aber sich nicht den Urlaub vermiesen lassen." Oft gibt es schnell eine zufriedenstellende Lösung - oder sogar den Umzug in ein besseres Hotel.
Gibt das Reiseunternehmen die Überbuchung bereits vor Abreise bekannt, können die Urlauber wählen: entweder das Ersatzangebot annehmen oder kostenfrei zurücktreten. Dann erhalten sie ihr Geld zurück und können eine Entschädigung für die nicht genutzte Urlaubszeit fordern - unabhängig davon, ob sie stattdessen arbeiten oder anderweitig verreisen.
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