Ölschäden durch Hochwasser: Wer schnell handelt, schützt das Haus und schont die Umwelt
R+V-Infocenter: Hochwasserbedingte Ölschäden sofort der Versicherung melden
Wiesbaden (ots)
Im überfluteten Keller ist Heizöl ausgelaufen: Wer das entdeckt, sollte als Erstes seine Versicherung anrufen und sich dort fachlichen Rat einholen. "Wenn das Hochwasser zurückgeht, ist der richtige Umgang mit dem ausgelaufenen Heizöl entscheidend. Sonst können sich die Schäden am Gebäude deutlich verschlimmern und die Umweltbelastung erhöhen", warnt Gerd Henge, Umweltsachverständiger beim Infocenter der R+V Versicherung. Die Hochwasserschaden-Hotlines der Versicherungen beraten die Betroffenen. Bei Bedarf vermitteln sie Experten und Fachfirmen, die bei der Schadensbeseitigung helfen.
Läuft beim Hochwasser der Keller voll, kann der Öltank durch den Auftrieb im Wasser umkippen. "Wenn Tanks Leck schlagen oder Leitungen abreißen, können schnell hunderte oder sogar tausende Liter Öl auslaufen", so R+V Experte Henge. Sein Rat an die Betroffenen: Den Wasserspiegel nicht vollständig absenken, wenn der Keller noch unter Wasser steht. Sonst kann Heizöl unter Bauteile wie Treppen- oder Kaminsockel gelangen. Das Öl kann auch die Estrichdämmung zerstören. Selbst Spezialfirmen können das Heizöl dann nicht mehr entfernen. "Im schlimmsten Fall bedeutet das: Die Bauteile und der Estrich müssen komplett raus", so Henge.
Senkt ein Hausbesitzer den Wasserspiegel ab, sollte er das Wasser mindestens 30 Zentimeter unterhalb der Oberfläche entnehmen. Sonst saugt er häufig Heizöl mit an, das nicht in die Umgebung abgeleitet werden darf. Ist der Tank beschädigt oder umgekippt? Dann sollte ein Fachbetrieb für Tankanlagen dafür sorgen, dass kein weiteres Öl ausläuft.
Tipps des R+V-Infocenters:
- Ausgetretenes Öl: Kleinere Mengen können Betroffene selbst abschöpfen - Handschuhe tragen. Ein Fachunternehmen muss bei größeren Mengen das Öl-Wasser-Gemisch entsorgen. - Bei stärkeren Verunreinigungen der Bausubstanz: Putz abschlagen und erneuern. - Abfall: Ölfreie und ölhaltige Abfälle nicht vermischen. Sonst muss der gesamte Abfall als ölhaltig entsorgt werden - mit entsprechenden Mehrkosten.
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