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Katzenklappe: Zugang für Vierbeiner - und für Einbrecher
R+V-Infocenter: Bei falschem Einbau ist Versicherungsschutz gefährdet - Mieter müssen Erlaubnis einholen

Wiesbaden (ots)

Nach Belieben kommen und gehen: Katzenklappen lassen den Vierbeinern viel Freiheit. Doch für Herrchen oder Frauchen kann diese grenzenlose Tierliebe schwerwiegende Folgen haben. "Auch Einbrecher nutzen die Öffnungen, um schnell und einfach in die Wohnung zu gelangen", sagt Michael Urban, Schadensexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, beim Einbau auf Sicherheit zu achten.

Wer eine Katzenklappe an einer ungünstigen Stelle anbringt, öffnet auch Einbrechern Tür und Tor. Das gilt als grob fahrlässig - und gefährdet den Versicherungsschutz. "Fenster- oder Türgriffe sollten durch die Öffnung nicht erreichbar sein, weder mit der Hand noch mit einem Hilfsmittel wie beispielsweise einem langem Stock", erklärt R+V-Experte Urban. Doch oft lässt sich das nicht vermeiden. "Dann müssen die betroffenen Türen oder Fenster abgeschlossen oder zusätzlich gesichert sein." Weitere Möglichkeiten: Die Katzenklappe direkt in die Wand und entfernt von Tür oder Fenster einbauen. Auch ein drehbarer Türknauf ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn Katzenbesitzer unsicher sind, können sie bei ihrer Versicherung nachfragen, ob weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.

Mieter brauchen Erlaubnis Mieter haben in Sachen Katzenklappe sogar noch mehr zu klären. Da ihnen weder die Fenster noch die Türen ihrer Wohnung gehören, brauchen sie vor der Montage die Zustimmung des Vermieters. Michael Urban: "Der Eigentümer kann sonst verlangen, dass die Katzenklappe entfernt wird. Weigert sich der Mieter, droht ihm eine fristlose Kündigung." Bei Auszug muss der Mieter die Katzenklappe aber auf jeden Fall auf eigene Kosten wieder entfernen. Oft ist es am einfachsten, wenn er gleich eine neue Tür benutzt und die alte einlagert.

Pressekontakt:

http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de

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