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Kein Pardon: Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat - auch zu Übungszwecken
R+V-Infocenter: auf spezielle Verkehrsübungsplätze oder private Gelände auszuweichen

Wiesbaden (ots)

Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch für Jugendliche, die mit den Eltern Autofahren üben - auf einer öffentlichen Straße genauso wie auf einem Supermarktparkplatz. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf spezielle Verkehrsübungsplätze oder private Gelände auszuweichen.

Gang einlegen, Kupplung kommen lassen, Gas geben: Viele Jugendliche können es kaum erwarten, endlich selbst Auto zu fahren. Allerdings ist es verboten, auf der Straße oder einem Feldweg für die Führerscheinprüfung zu üben. Und was viele nicht wissen: "Das gilt auch für private Parkplätze von Einkaufsmärkten, weil in der Regel alle Verkehrsteilnehmer sie nutzen können", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.

Drastische Strafen möglich

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Und obendrein kann der Gesetzgeber dem Führerscheinanwärter verbieten, zur Prüfung anzutreten - sogar für mehrere Jahre. Auch der Fahrzeughalter muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen: Ihm droht neben einer Geldstrafe auch der Entzug seines Führerscheins, wenn er zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fährt - auch wenn es nur zu Übungszwecken ist.

Hohe Kosten für Unfall

Bei einem Unfall wird die Situation noch kritischer. "Die Haftpflichtversicherung kommt zwar in der Regel für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Sie kann aber vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern", betont Karl Walter. Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. Sie braucht gar nicht zahlen, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Der Halter bleibt also unter Umständen auf diesen Kosten sitzen.

Auf privatem Gelände erlaubt

Erlaubt ist die praktische Fahrübung auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu muss der Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und der Begleiter einen gültigen Führerschein besitzen. Wichtiger Tipp des Experten: "Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine sogenannte Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob sie diese zusätzlich abschließen können", so Karl Walter. Dadurch vermeiden sie, dass sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.

Auch auf einem Privatgelände können Fahranfänger üben, sofern der Besitzer damit einverstanden ist. Entscheidend ist dabei, dass das Grundstück nicht für jeden zugänglich und zum Beispiel durch einen Zaun klar abgegrenzt ist.

www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de

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