R+V: LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt
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LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt
Wiesbaden, 10. November 2020. Autoscheinwerfer auf LED umrüsten: Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits sind oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen, warnt das R+V-Infocenter.
Bußgelder für "Retrofit-Sünder" möglich
Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung. Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten: "LED-Retrofits passen nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren. Das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.
Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet", sagt R+V-Experte Kretschmer. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen.
Infocenter der R+V Versicherung Anja Kassubek c/o Arts & Others Communication GmbH Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 131 a.kassubek@arts-others.de www.infocenter.ruv.de Twitter: @ruv_news