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Tanne und Geschenkpapier nicht im Kamin verbrennen

Wiesbaden (ots)

Ein Kaminofen sorgt in der Weihnachtszeit für behagliche Wärme. Doch wer die Feuerstelle nutzt, um Abfälle zu verbrennen, muss mit hohen Strafen rechnen. Giftige Stoffe im Rauch gefährden die eigene Gesundheit und die Umwelt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Mehr als 10 Millionen Kamin- und Kachelöfen gibt es in deutschen Haushalten. Vor allem in der Zeit rund um Weihnachten und den Jahreswechsel sind viele dieser Holzfeuerstätten im Dauerbetrieb - und mitunter verschwinden darin auch Tannenzweige, Kartons und Geschenkpapier. Doch es ist verboten, frisches Holz, farbig bedrucktes Papier und Zeitungen im Kamin zu verbrennen. "Dafür gibt es gute Gründe: Bei der Verbrennung von Abfall können Schwermetalle und Dioxine freigesetzt werden. Zudem enthält der Rauch auch Feinstaub", sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Das gefährdet die Gesundheit und die Umwelt und kann zudem den Kamin oder den Abzug schädigen. Wer die Regeln verletzt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Nasses Holz kann zu Schornsteinbränden führen

Grundsätzlich darf im heimischen Wohnzimmer nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes und gespaltenes Holz verwendet werden. Das bedeutet: Neben Abfällen ist auch zu feuchtes Holz tabu. "Je nasser das Holz ist, umso schlechter verbrennt es. Zudem führt der Rauch zu vermehrten Rußablagerungen im Kamin und im Schornstein, die nicht vom Schornsteinfeger entfernt werden können", erläutert R+V-Experte Brüning. "Das kann langfristig sogar zu einem Schornsteinbrand führen, wenn Funken den dort abgelagerten Ruß entzünden." Deshalb sollte das Holz nicht mehr als 15 Prozent Restfeuchte haben. Ab 25 Prozent Restfeuchte ist das Verbrennen ganz verboten. Dasselbe gilt für Zweige mit Tannennadeln: Die Nadeln enthalten ätherische Öle. Das befördert ebenfalls Ablagerungen in Kamin und Schornstein.

Besondere Vorschriften für offene Kamine

Bei offenen Kaminen gelangen noch mehr Schadstoffe in die Luft als bei Kaminöfen. "Deshalb dürfen offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden, etwa zu besonderen Anlässen. Zum Heizen sind sie nicht zugelassen", sagt Torge Brüning.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Ebenso wenig wie Geschenkpapier und Zeitungen dürfen Papierbriketts im Kamin verfeuert werden.
  • Beim Verbrennen von Kaminholz entstehen immer Schadstoffe und Feinstaub. Deshalb müssen Kaminöfen in Privathaushalten bestimmte Grenzwerte einhalten. Beim Kauf eines neuen Kamins ist es wichtig, darauf zu achten.
  • Ab 2025 werden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid auch für neuere Kaminöfen der Einbaujahre zwischen 1995 und 2010 verschärft. Für ältere Modelle ist diese Frist bereits abgelaufen. Ausnahmen bis 2025 gelten nur für historische Öfen, die vor 1974 installiert wurden.
  • Wer einen Kamin ohne Abnahme und regelmäßige Prüfung durch den Schornsteinfeger betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet bei einem Brand seinen Versicherungsschutz.
  • Wenn der Schornstein brennt, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren. Auf keinen Fall versuchen, das Feuer mit Wasser zu löschen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

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