All Stories
Follow
Subscribe to R+V Infocenter

R+V Infocenter

Unkraut auf Terrassen: Chemische Keule verboten

Wiesbaden (ots)

Der Frühling ist da, die Pflanzen sprießen - auch das Unkraut auf Terrasse, Hof oder Garageneinfahrt. Um den Wildwuchs zu stoppen, greift so mancher zu chemischen Unkrautvernichtern. Doch das ist verboten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung: Da diese Mittel die Gewässer schädigen können, drohen bei Verstößen hohe Geldbußen.

Auch wenn das Unkraut wuchert: Pflanzenschutzmittel dürfen auch auf gepflasterten und anderweitig befestigten Wegen und Plätzen nicht verwendet werden. Dasselbe gilt vielerorts für Streusalz und Essig. "Die Wirkstoffe sind Gift für die Gewässer", sagt Torben Thorn, Umweltbeauftragter bei der R+V Versicherung. "Denn sie werden bei Regen von den versiegelten Flächen weggespült und gelangen so in die Kanalisation oder in Bäche und Flüsse, aus denen Trinkwasser gewonnen wird."

Bei dem Verbot spielt es keine Rolle, ob es sich um privates oder öffentliches Gelände handelt. Die heimische Terrasse oder der Autostellplatz sind ebenso betroffen wie Parkwege und Sportanlagen. Auch die Art der befestigten Fläche ist unerheblich. "Das Verbot gilt immer, egal ob das ungeliebte Unkraut oder Moos in Fugen von Natursteinen, im Kies oder an Treppenstufen wächst." Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Bis zu 50.000 Euro sind möglich.

Unkraut umweltfreundlich entfernen

Doch wie lässt sich unerwünschter Bewuchs auf gepflasterten Flächen entfernen? Dafür gibt es wirksame Mittel, die ohne Chemie, Essig oder Salz auskommen. Zu den klassischen Methoden gehören Fugenkratzer oder Drahtbesen. "Eine andere umweltfreundliche Möglichkeit ist es, die Pflanzen mit heißem Wasserdampf zu besprühen", so Thorn. Nach ein paar Tagen gehen die Pflanzen ein und können einfach entfernt werden. Auch Abflamm- oder Infrarotgeräte sind geeignet. "Wer dann noch mit einem Besen nacharbeitet, kann viele der Samen entfernen."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Pflanzenschutzmittel sind ebenso wie Essig grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Aber: Auf den Wegen zwischen diesen Flächen sind Unkrautvernichtungsmittel dort ebenfalls verboten.
  • Unkraut lässt sich leichter nach Regen jäten, da die Erde dann aufgelockert ist.
  • Damit die unerwünschten Pflanzen gar nicht erst wachsen, können Unkrautvliese zwischen Erde und befestigter Fläche gelegt werden.
  • Bei Unkrautbrennern ist Vorsicht geboten: Insbesondere Hecken fangen schnell Feuer, wenn die Geräte zu nah an trockene Gräser und Äste kommen.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original content of: R+V Infocenter, transmitted by news aktuell

More stories: R+V Infocenter
More stories: R+V Infocenter
  • 21.03.2022 – 11:35

    Bei gebrauchten Kinderfahrrädern auf Sicherheit achten

    Wiesbaden (ots) - Solange Kinder wachsen, brauchen sie in regelmäßigen Abständen ein neues Fahrrad - passend zu ihrer Größe. Beim Kauf von Second-Hand-Modellen sollten Eltern nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Sicherheit achten, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Gebrauchte Bikes aus dem Internet oder vom Flohmarkt sind oft um ein Vielfaches günstiger als neue. Bevor sie beim vermeintlichen ...

  • 24.02.2022 – 10:30

    Mieter dürfen Wäsche in der Wohnung trocknen

    Wiesbaden (ots) - Frisch gewaschene Kleidung auf dem Wäscheständer in der Wohnung: Das unterbinden viele Vermieter per Mietvertrag oder Hausordnung - weil sie Angst vor Schimmelbildung haben. Doch eine solche Klausel ist in der Regel ungültig. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Waschen gehört zu den Kernbereichen des Wohnens. "Deshalb ist das Trocknen normaler Wäschemengen in der Wohnung ...