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Empfänger von Agrarexportsubventionen müssen veröffentlicht werden / Bundesverwaltungsgericht gibt Greenpeace recht

Leipzig (ots)

28. 5. 2009 - Spitzenempfänger von
Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme 
veröffentlicht werden. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in 
Leipzig entschieden und damit Greenpeace recht gegeben. Die Leipziger
Richter bestätigten eine Entscheidung des Hamburger 
Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. Das Verwaltungsgericht habe 
rechtsfehlerfrei entschieden, dass die Informationen keine Betriebs- 
und Geschäftsgeheimnisse und deshalb freizugeben seien.
"Das ist ein Sieg für jeden, der wissen möchte, was mit seinen 
Steuergeldern geschieht. Mit dem Urteil werden die Anhänger der 
Geheimniskrämerei in die Schranken gewiesen", kommentiert Dr. Manfred
Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung das Urteil.
Rund sechs Milliarden Euro Landwirtschaftszuschüsse werden in 
Deutschland jährlich verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit bisher 
weiß, wer davon profitiert. Greenpeace hat aufgedeckt, dass auch 
branchenfremde Unternehmen wie Energiekonzerne, Zigarettenhersteller 
oder die Deutsche Lufthansa zu den Empfängern gehören.
Greenpeace hatte im April 2006 die Übermittlung der Daten der 40 
größten Zahlungsempfänger der vergangenen Haushaltsjahre beim 
Hauptzollamt Hamburg-Jonas beantragt. Diese Bundesbehörde, die für 
das Bundesfinanzministerium die Auszahlungen abwickelt, verweigerte 
die Herausgabe der Daten. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab der 
Umweltorganisation 2008 jedoch recht. Gegen diese Entscheidung war 
die Behörde in die Revision gegangen. Wegen der Bedeutung des Falles 
hatte das Gericht eine sogenannte Sprungrevision zugelassen. Der 
Streitfall wurde direkt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur 
Entscheidung vorgelegt.
Das Urteil hat auch eine Bedeutung für den Streit, ob alle 
Empfänger von Agrarsubventionen mit Namen und gezahlter Summe auf 
einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 
veröffentlicht werden müssen. In 26 EU-Mitgliedsländern wurde diese 
Vorgabe der EU bereits umgesetzt, allerdings nicht in  
Deutschland.Nur Deutschland hat bisher darauf verzichtet. 
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dies zunächst
mit unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte begründet, dann auf
Druck der EU aber eine Veröffentlichung bis Mitte Juni angekündigt. 
Mit dem heutigen Urteil liegt jetzt eine höchstrichterliche 
Entscheidung vor, wonach Behörden verpflichtet sind,  über 
Subventionszahlungen und Empfängernamen Auskunft zu erteilen.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Manfred Redelfs, Tel. 
040-30618-356 oder 0151-1805 3385. Internet: www.greenpeace.de

Original content of: Greenpeace e.V., transmitted by news aktuell

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