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DNR, BUND und NABU ziehen nach Verbändeanhörung Bilanz zum UVP/IVU-Gesetz

Bonn/Berlin (ots)

Der Deutsche Naturschutzring (DNR), der
Naturschutzbund NABU und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
haben den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Novelle des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur
Umsetzung der EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) im Grundsatz
begrüßt.
Die Umweltverbände bemängelten auf der Anhörung des
Bundesumweltministeriums, dass die Umsetzung zu lange gedauert habe
und die zugrundeliegenden Richtlinien in wichtigen Teilbereichen
immer noch unzureichend umgesetzt würden. "Wir halten die
EU-Richtlinie durch das Artikelgesetz für nicht umfassend umgesetzt
und widersprechen entschieden den Spitzenverbänden der Wirtschaft,
die dem Bundesumweltministerium eine 200 %ige Umsetzung der
EU-Richtlinien vorwerfen," sagte die EU-Koordinatorin Anja Köhne vom
DNR.
Die Umweltverbände halten die Minimallösung des sogenannten
Artikelgesetzes zur Umsetzung der IVU- und UVP-Richtlinien der EU für
nicht ausreichend. So ist der Schutz des Dritten (z.B. der Nachbarn
einer Industrieanlage) unzureichend gewährleistet. "Effektive
Durchsetzungsmöglichkeiten, wie eine Klage, fehlen teilweise um
diesen Schutz auch durchsetzen zu können. Die seit Jahren zugesagte
Verbandsklage für die Umweltverbände lässt bis heute auf sich
warten.", sagte BUND-Experte Thomas Lenius.
Die Umweltverbände lehnen entschieden die Bestrebungen ab, das
Öko-Audit als Vehikel zum Abbau von ordnungsrechtlichen Pflichten zu
verwenden. "Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Validierungen ist
es nicht sichergestellt, daß geltende Umweltvorschriften tatsächlich
im auditierten Betrieb eingehalten werden. Deshalb widersprechen wir
dem im Artikelgesetz enthaltenen ersten Versuch eines großflächigen
Rückzuges des Staates bei der Überwachung von industriellen
Anlagen.", sagte NABU-Experte Ralf Seebauer
In der Vergangenheit hatte Deutschland volle fünf Jahre (bis 1990)
gebraucht, um die UVP-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre
1985 in deutsches Recht umzusetzen. Die Änderung des UVP-Gesetzes aus
dem Jahre 1997 hätte zum 14. März 1999 umgesetzt sein sollen. Schon
das bisherige UVP-Gesetz wurde der '85-Richtlinie der EU nicht
gerecht, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Oktober
1998 zeigte. Auch die Umsetzung der IVU-Richtlinie in deutsches Recht
ist seit dem 30. Oktober 1999 überfällig. Die Umweltverbände
kritisierten, dass die Bundesregierung die Richtlinien zögerlich
umsetzt, die von ihr selbst im Rat mit beschlossen worden sind, und
damit eine weitere Klage vor dem EU-Gerichtshof riskiert.
Widerstand zeigten die Wirtschaftsverbände in der Anhörung
insbesondere bei der Weiterentwicklung des Standes der Technik und
bei der Ressourceneffizienz. Beide Beispiele machen die Mentalität
der industriellen Großverbände deutlich: innovationsängstlich,
technikfortschrittsfeindlich und besitzstandswahrend. Mit dieser
Einstellung von BDI und DIHT wird auch der Standort Deutschland im
Bereich Umwelttechnik gefährdet.
Positive Ansätze sehen die Umweltverbände unter anderem in der
Erweiterung des Kataloges der UVP-pflichtigen Vorhaben sowie in der
Möglichkeit, für weitere Projekte ab bestimmten Schwellenwerten eine
UVP durchzuführen, wenn dies nach Einzelfallprüfung als erforderlich
angesehen wird.
Kritik übten die Verbände am Fehlen eines effektiven
medienübergreifenden Ansatzes bei Genehmigungen von industriellen
Anlagen: während die IVU-Richtlinie auf den integrierten Umweltschutz
von Wasser, Luft und Boden sowie auf die effektive Koordination aller
beteiligten Behörden abzielt, schiebt das Artikelgesetz das Problem
in weiten Teilen an die Bundesländer ab. Auch kumulative Wirkungen
von verschiedenen Projekten auf die Umwelt werden nach Auffassung der
Umweltverbände immer noch unzureichend berücksichtigt.
Von Klaus Töpfer wurde die Einführung des Vorsorgegrundsatzes als
"Königsweg der Umweltpolitik" gefeiert. Auch dies ist im neuen
Entwurf nur unzureichend berücksichtigt worden. Das "Herzstück" der
UVP, die Prüfung von Alternativen und der Null-Variante ist immer
noch nicht besser gesetzlich verankert worden. Beispielsweise müsste
geprüft werden, ob eine neue Straße überhaupt nötig ist, wenn man den
Verkehr statt dessen auf die Schiene verlagern kann.
Die Umweltverbände forderten daher, die Vorgaben der
EU-Richtlinien im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes vollständig
auszuschöpfen. "Deutschland hat sich in den letzten Jahren zu oft als
Schlusslicht des Umweltschutzes in Europa präsentiert. Es wird Zeit,
dass wir wieder in die umweltpolitische Oberliga aufsteigen", sagte
Anja Köhne vom DNR.
Für Nachfragen:
Anja Köhne, DNR, Tel.: 0170/3202503
Ralf Seebauer, NABU, Tel.:0172 / 947 1840
Thomas Lenius, BUND; Tel.: 030/27586-426

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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