NABU begrüßt Zwangspfand-Entscheidung der Umweltminister
Bonn (ots)
- Der Naturschutzbund NABU hat die Einigung der Umweltminister aus Bund und Ländern zur Einführung eines Zwangspfandes als "konsequente Anwendung des geltenden Rechts" begrüßt. Der NABU hätte die Einführung einer Abgabe auf Getränkedosen und Einwegflaschen vorgezogen, das Zwangspfand sei aber immerhin die zweitbeste Lösung. Scharf kritisierte der NABU die aktuellen Äußerungen der Industrie-Spitzenverbände. "Die für alle Beteiligten bessere Lösung einer Abgabe ist bekanntlich nicht am breiten Widerstand der Wirtschaft sondern einzig an der plumpen Verweigerungshaltung von BDI und DIHT gescheitert", sagte Susanne Hempen, NABU-Abfallexpertin. "Deshalb wäre es für den Gesetzgeber mehr als peinlich gewesen, zehn Jahre mit einer Sanktion zu drohen und sie dann nicht zu vollziehen", so Hempen weiter.
Es dürfe allerdings nicht dazu kommen, dass im Zuge der Novellierung künftig auf eine Quote für ökologisch vorteilhafte Verpackungen verzichtet wird. "Die Abschaffung einer ökologischen Zielvorgabe würde den Zwangspfand-Beschluss entwerten", warnte die NABU-Expertin. Bei der anstehenden Novellierung der Verpackungsverordnung müsse das Ziel des Gesetzes wie bisher in präzisen Zahlen festgeschrieben werden. So könnten, falls der Anteil der ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen trotz Zwnagspfand noch weiter absinkt, weitere gesetzgeberischen Maßnahmen zur Stabilisierung der umweltfreundlichen Verpackungen ergriffen werden, erläuterte der NABU.
Der NABU fürchtet, dass der Verzicht auf eine feste Zielvorgabe eine negative Signalwirkung für andere bevorstehende Regelungen der Abfallpolitik zeigen würde. "So werde etwa auf EU-Ebene derzeit über die Einführung einer Mehrwegquote für Getränke- und Transportverpackungen diskutiert. "Da wäre es natürlich alles andere als hilfreich, wenn sich die Bundesrepublik von ihrem eigenen Umweltqualitätsziel verabschieden würde", sagte NABU-Expertin Hempen.
Für Rückfragen:
Susanne Hempen, NABU.Abfallexpertin, Tel. 0228-4036-165.
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