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NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Italien

Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat das heutige Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Italien begrüßt (C-159/99).
Italien habe mit der Erlaubnis von Fang und Haltung von Lockvögeln
gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie verstoßen, so das EuGH. Der NABU
wertete dieses Urteil in Hinblick auf ein noch laufendes
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen
Deutschland als ein deutliches Signal, so NABU-Präsident Jochen
Flasbarth: " Deutschland droht ein vergleichbares Urteil, wenn der
Gesetzgeber nicht schnellstens die nach EG-Recht geschützten Arten
wie etwa den Haubentaucher -- Vogel des Jahres 2001 -- oder die
Greifvögel aus dem Jagdrecht nimmt und die Jagdzeiten der
Vogelschutzrichtlinie anpasst".
Bereits im Dezember 2000 hatte der EuGH Frankreich verurteilt,
weil das französische Jagdgesetz zu lange Jagdzeiten auf Zugvögel
gestattete. Der NABU und seine Partnerverbände von BirdLife
International hatten im Vorfeld über 2 Millionen Unterschriften gegen
das französische Jagdgesetz gesammelt und dem Europäischen Parlament
übergeben.
Das Urteil des EuGH vom 17. Mai 2001 ist unter der Rechtssache
C-159/99 (Kommission/Italien) auf der homepage
http://europa.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Submit&doc
req abrufbar.
Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Europareferent, Tel. 0228-4036-166

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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