NABU: Windkraftplanung gefährdet seltene Adler
Berlin/Schwerin (ots)
Der NABU kritisiert die häufige Missachtung des Artenschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, insbesondere in Brutrevieren des seltenen Schreiadlers. "Gleich mehrere geplante oder zum Teil schon genehmigte Anlagen widersprechen ganz offensichtlich geltenden Artenschutzvorgaben und hätten überhaupt nicht genehmigt werden dürfen", sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, aber kritisiert dass seitens der Windkraftplaner auch dann noch an Anlagen festgehalten werde, wenn Fachgutachten bereits belegen, dass sie artenschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sind.
Aktuelle Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern werden in der heute erscheinenden Ausgabe der Fachzeitschrift "Der Falke" detailliert erörtert. Dabei handelt es sich u. a. um das Windeignungsgebiet Gnoien im Landkreis Rostock, das sich in unmittelbarer Nähe von weniger als 300 Metern zu einem Schreiadlerhorst befindet. Entsprechend der vom Land festgelegten "Tierökologischen Abstandskriterien" von mindestens 3.000 Metern zum nächsten Horst attestierte ein beauftragter Gutachter dem Gebiet 2013, dass ein Windpark in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig sei. Damit wollte sich das Windkraftunternehmen jedoch nicht zufrieden geben und beauftragte daraufhin einen weiteren Gutachter. "Wir halten es für äußerst ungünstig, dass die Gutachter von den Investoren selbst beauftragt werden. Dadurch werden diese Genehmigungsverfahren immer intransparenter", so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. "Solche Gutachten machen eine objektive Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange durch die zuständige Behörde fast unmöglich." Der NABU fordert stattdessen ein gebührenfinanziertes System, bei dem der Windkraftbetreiber zwar weiterhin die Gutachten bezahlt, die Vergabe aber durch die unabhängigen Genehmigungsbehörden erfolgt.
Ein aktueller Fall, in dem der NABU Mecklenburg-Vorpommern eben diese Intransparenz scharf kritisiert, ist das Windeignungsgebiet "Ferdinandshof" im Gebiet der Friedländer Großen Wiese. "Die ausgelegten Unterlagen, insbesondere der Umweltbericht, sind in einem Maß unvollständig, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Umweltauswirkungen gar nicht möglich ist", so NABU-Landesvorsitzender Stefan Schwill. "Angaben zu Arten und Anzahl der im Umfeld der Planungsfläche lebenden Vögel und Fledermäuse sind in den ausgelegten Unterlagen nicht zu finden. Dabei ist das Vorkommen des stark bedrohten Schreiadlers im Gebiet bekannt, ebenso wie mehrere Seeadler- und Weißstorchhorste. Außerdem befindet sich die für die Windkraftnutzung vorgesehene Fläche in einem Hauptflugkorridor zwischen den Schlaf- und Nahrungsplätzen Tausender jährlich in diesem Gebiet rastenden Wasservögel. "Dies müsste aus den Unterlagen der Gutachter klar hervorgehen. Ausführliche Monitoringergebnisse haben die Windplaner jedoch nicht vorgelegt. Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Konflikte mit dem Artenschutzrecht bewusst verschleiert werden sollen", so Schwill.
Zunehmend beobachten Naturschützer auch die Zerstörung von Greifvogelhorsten. Ein Bericht über drei Fälle, in denen die Zerstörung von Schreiadlerhorsten im Umfeld geplanter Windkraftanlagen dokumentiert wurde, befindet sich ebenfalls in der aktuellen Ausgabe des Fachblatts "Der Falke". Zwei davon ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern. "Ein Skandal. Es kann nicht sein, dass unliebsame Fakten auf diese Art und Weise einfach aus dem Weg geräumt werden, damit eine Planung genehmigt wird", so Stefan Schwill.
Fachliche Empfehlungen in der Planungsphase berücksichtigen
Nur noch etwa 100 Brutpaare des seltenen Schreiadlers brüten in Deutschland, davon rund Dreiviertel in Mecklenburg-Vorpommern, das damit eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Greifvogelart hat. Aufgrund der hohen Gefährdung der Art durch Windkraftanlagen empfiehlt der von den staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitete Fachstandard, das sogenannte Helgoländer Papier, über die aktuelle Landesregelung hinaus sogar einen Mindestabstand von sechs Kilometern zwischen Windrädern und Schreiadlerhorsten und das gänzliche Freihalten der wenigen Verbreitungszentren des Schreiadlers. "Um den Windplanern eine höhere Planungssicherheit zu ermöglichen, und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, appellieren wir an alle Planungsbehörden und Investoren, bereits bei der Ausweisung von Eignungsgebieten und der Standortwahl die fachlichen Empfehlungen zum Abstand von bekannten wichtigen Vogelvorkommen zu berücksichtigen", so Vogelschutzexperte Lachmann.
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Pressekontakt:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel.: +49 (0)30.284984-1620,
Mobil: +49 (0)172.9108275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de
Martin Graffenberger, Vorstandsmitglied NABU Mecklenburg-Vorpommern,
Tel.: 038482 - 235064, E-Mail: Martin.Graffenberger@NABU-MV.de
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