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NABU: Pflichtpfand kommt zum Jahresbeginn

Bonn (ots)

Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes zur
Aufhebung des Dosenpfandes in NRW wird nach Einschätzung des NABU
keine Auswirkungen auf die Einführung der Pfandpflicht haben. Zum
einen beziehe sich die Gerichtsentscheidung lediglich auf NRW, zum
anderen sei mit einer Aufhebung des Urteils durch höherrangige
Gerichte zu rechnen. "Schließlich wurde die vom Düsseldorfer Gericht
angezweifelte Rechtsgrundlage der Pfandregelung bereits im Februar
vom Oberverwaltungsgericht in Berlin ausdrücklich bestätigt", sagte
NABU-Präsident Jochen Flasbarth.
Ab Januar 2003 werden die Einwegverpackungen für Bier,
Mineralwasser und Erfrischungsgetränke bundesweit mit einem
Pflichtpfand von 25 Cent belegt. "Die Abfüller werden nicht für
Nordrhein-Westfalen codierte Pfand-Dosen herstellen und für den Rest
der Republik die alten Dosen", so Flasbarth. Eine Trennung in Pfand-
und Einweg-Dosen quer durch die Republik würde nicht nur zur
Verunsicherung der Verbraucher führen, sondern wäre auch aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten paradox.
Nach Einschätzung des NABU werde die Industrie am Ende gezwungen
sein, ein Pflichtpfand in allen Bundesländern einzuführen, um in
eigenem Interesse einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.
"Statt die Gerichte mit einer Prozessflut zu lähmen, sollten sich die
beschwerdeführenden Getränkeunternehmen und
Einzelhandelsgesellschaften an die geltende Verordnung halten und die
notwendigen Schritte zur Umsetzung des Pflichtpfandes einleiten",
sagte Flasbarth.
Für Rückfragen:
Susanne Hempen, 
NABU-Abfallexpertin, 
Tel. 0228-4036-165
Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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