NABU fordert zügige Novellen von Bundeswald- und Bundesjagdgesetz
Bonn/Berlin (ots)
Der Naturschutzbund NABU hat die Initiative von Verbraucherministerin Renate Künast zur Reform des Wald- und Jagdgesetzes begrüßt und gleichzeitig die zügige Umsetzung beider Vorhaben gefordert. "Der Jahrzehnte dauernde Reformstau im Jagdrecht und beim Bundeswaldgesetz müssen endlich aufgelöst werden. Eine nur ordnungsgemäße Waldwirtschaft und eine irgendwie waidgerechte Jagd werden den zeitgemäßen Anforderungen doch schon lange nicht mehr gerecht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Jagdrecht müsse vom Ballast des Reichsjagdgesetzes von 1934 befreit werden und der Wildbiologie, dem naturnahen Waldbau und dem Tierschutz Rechnung tragen.
Im Waldgesetz, das in seiner geltenden Fassung nahezu "ökologiefrei" sei, müssten die anerkannten Grundsätze einer naturnahen Waldwirtschaft verankert werden. Diesem Anspruch würden die von Renate Künast vorgestellten Eckpunkte laut NABU jedoch nur teilweise gerecht. "Insbesondere die Eckpunkte zum Waldgesetz fallen sehr dürftig aus und bleiben weit hinter den Ergebnissen des von der Bundesregierung initiierten nationalen Waldprogramms zurück", so Tschimpke. Wesentliche Bestandteile eines naturnahen Waldes, wie der Schutz von Totholz und besonderen Lebensräumen, würden gar nicht oder weitgehend unverbindlich geregelt. Als positiv hingegen wertete der NABU den angestrebten Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel und Gentechnik im Wald.
Auch die Eckpunkte zum Bundesjagdgesetz ließen die notwendige Entschiedenheit vermissen. "Es ist völlig unverständlich, warum die meisten Wasservogelarten, darunter gefährdete Enten, Gänse und Taucher weiterhin zur Liste der jagdbaren Arten gehören sollen", sagte der NABU-Präsident. Die Regelung zur Jagd in Schutzgebieten sei praxisfern und bestätige nur den privilegierten Status der Jagd. "In Schutzgebieten muss weitgehende Jagdruhe herrschen", so Tschimpke. In Nationalparken und Kernzonen von Großschutzgebieten sei die Jagd entsprechend internationaler Kriterien gänzlich zu verbieten. Auch müsste der Einsatz von giftiger bleihaltiger Munition generell verboten werden, nicht nur in Form des Bleischrots bei der Wasserjagd. Begrüßt wurde vom NABU das Verbot der Fallenjagd, der Schutz von Greifvogelarten sowie das grundsätzliche Verbot der Fütterung von Wildtieren und des Medikamenteneinsatzes.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen:
Christoph Heinrich, NABU-Waldexperte, Tel. 0228-4036-163
Gregor Beyer, NABU-Jagdeperte, 0174-182 65 04
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