NABU fordert wirksamen Schutz der Natur vor Gentechnik
Berlin (ots)
Im Zuge der aktuellen Debatte um das neue Gentechnik-Gesetz hat der Naturschutzbund NABU den wirksamen und rechtlich abgesicherten Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefordert. "Um die biologische Vielfalt gemäß internationaler Abkommen zu schützen, muss es große zusammenhängende GVO-freie Flächen geben", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Deutliche Kritik fand der NABU für einige Bundesländer, die den ersten Entwurf des Gentechnik-Gesetzes aktuell mit über 100 Änderungsanträgen im Bundesrat blockieren. "Es ist politisch grob fahrlässig, dass wegen engstirniger Machtproben auch dieses Jahr wieder in Deutschland Genpflanzen ohne nationale Regelungen angebaut werden", so Tschimpke. Besonders verantwortungslos sei hierbei das Ansinnen, den einzigen Paragrafen, der den Schutz der Natur gewährleisten soll, aus dem Entwurf streichen zu wollen.
Akuten Handlungsbedarf sieht der NABU auch bei der Überwachung des Genpflanzen-Anbaus, dem Monitoring, und der Definition der "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Zusammenhang mit dem Anbau von GVO. "Es wäre völlig absurd, wenn -- wie teilweise diskutiert - ausgerechnet die Industrie als großer Nutznießer der Agrogentechnik die Anbau-Regeln für GVO festlegen würde", so Tschimpke. Die grundlegenden Werte für die gfP müssen nach Ansicht des NABU bereits im neuen Gesetz festgelegt werden. Sie sollten gewährleisten, dass die GVO-Erzeuger die nötige Vorsorge treffen, um den Schutz der Ökosysteme zu erhalten. Beim Monitoring müsse eine EU-weite und fachlich fundierte Regelung festgelegt werden, nach deren Muster dann auch in Deutschland verfahren würde.
Um die Koexistenz von Gentechnik und gentechnikfreier Landschaft zu gewährleisten, forderte der NABU die Definition klarer und sortenspezifischer Regelungen bereits auf EU-Ebene. "Hohe Priorität muss der Festlegung von gentechnikfreien Pufferzonen um die zu schützenden Gebiete zugemessen werden", so Tschimpke. Gentechnikfreie Zonen dürfe es nicht nur für die im Gesetzentwurf vorgesehenen Gebiete des EU-Schutzgebietssystems NATURA 2000 geben, sondern auch in Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten. Da außerdem naturverträgliche Nutzungsformen wie der gentechnikfreie Ökolandbau akut in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien, müssten auch sie besser durch das neue Gentechnik-Gesetz geschützt werden. "Der aktuelle Gesetzes-Entwurf reicht nicht aus um eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu garantieren", so der NABU-Präsident.
Ein ausführliches Hintergrundpapier ist bei der NABU-Pressestelle unter 0228-4036-141 erhältlich.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober NABU-Gentechnikexpertin Tel.: 030-284984-25 oder 0228-4036-141
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