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NABU begrüßt Einigung im Vermittlungsausschuss

Berlin (ots)

Verhalten positiv beurteilt der Naturschutzbund
NABU den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum
Hochwasserschutzgesetz. Eine Einigung mit den Ländern Brandenburg und
Rheinland-Pfalz konnte nur durch eine Aufweichung von Vorschriften
erreicht werden.
Der NABU begrüßt es, dass es künftig nur noch in Ausnahmefällen
Baugebiete in Überschwemmungsgebieten geben wird. "Jede andere Lösung
wäre ein Verstoß gegen das Gebot der Vernunft", sagte Leif Miller,
Bundespolitischer Geschäftsführer des NABU. Auch die stärkere
Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Unverständnis äußerte Miller über das Blockade-Verhalten Sachsens
beim Hochwasserschutz. Der Freistaat will der Novelle am Freitag im
Bundesrat nicht zustimmen und eine Klage gegen das Gesetz vor dem
Bundesverfassungsgericht prüfen, falls es die Länderkammer passiert.
"Gerade Sachsen mit seinen schlimmen Erfahrungen der Flutkatastrophe
an der Elbe im Jahr 2002 müsste beim Hochwasserschutz Vorreiter
sein", so Miller.
Enttäuscht äußert sich der NABU dazu, dass in den
Überschwemmungsgebieten weiterhin Ackerbau betrieben werden darf.
Hochwässer würden damit weiterhin zum Verlust von Oberboden und zum
Eintrag von Düngern und Pestiziden in unsere Gewässer führen. Mit der
jetzt vorgeschlagenen Regelung würden die Bäche und Flüsse auch
weiter durch falsch betriebene Landwirtschaft belastet.
"Nun müssen die Länder beweisen, dass sie in eigener Verantwortung
Lösungen für dieses Problem finden können", betonte Miller. Der NABU
ruft die Bundesländer dazu auf, ihrer im Vermittlungsausschuss
übernommenen Verantwortung gerecht zu werden und den Ackeranteil in
den Auen weiterhin zumindest durch finanzielle Förderung zu
reduzieren.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: Jörg-Andreas Krüger, Fachbereichsleiter Naturschutz
und Umweltpolitik, Tel. 030-284984-24, mobil 0173-6004364

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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