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NABU: Entwurf des Umweltrechtsbehelfsgesetzes EG-rechtswidrig

Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat die Politiker aller
Parteien aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zum 
Umweltrechtsbehelfsgesetz abzulehnen, da er nicht dem geltenden 
EG-Recht entspricht. Am morgigen Mittwoch (8.11.) will der 
Umweltausschuss erneut über die Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/35 
in das Umweltrechtsbehelfsgesetz beraten. "Das Image der 
Bundesrepublik Deutschland ist in Brüssel angesichts der am 25. Juni 
abgelaufenen Umsetzungsfrist der EG-Richtlinie bereits stark 
beschädigt. Nun soll die Regierung wenigstens darauf achten, einen 
Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorgaben aus Brüssel entspricht", 
sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Das Umweltrechtsbehelfsgesetz schränke im vorliegenden Entwurf die
Verbandsklagerechte in unzulässiger Weise ein. So solle zukünftig ein
Umweltverband nur noch klagen können, wenn er in seinen subjektiven 
Rechten betroffen ist. Damit entsprächen die Rechte der Verbände 
zukünftig eins zu eins den Rechten der Bürger. Die Verbände könnten 
auf diese Weise aber nicht ihrer Aufgabe nachkommen, sich zum Wohl 
der Natur einzusetzen. "Die Verbände werden hiermit bewusst 
kaltgestellt, der Natur wird ihre Stimme genommen", kritisierte 
Tschimpke. Deutschlands Nachbar Österreich habe die Richtlinie 
bereits EG-rechtskonform umgesetzt. Verbände können nach dem 
österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gegen die 
Nichteinhaltung des gesamten Umweltrechts klagen, ohne in einem 
subjektiven Recht betroffen zu sein.
Die Länder fordern darüber hinaus ein Mitspracherecht bei der 
Anerkennung von Umweltverbänden sowie eine räumlich begrenzte 
Klagebefugnis für Umweltverbände. "Die Länder wollen hier offenbar 
verhindern, dass beispielsweise ein Umweltverband aus dem Norden im 
Süden ein Verfahren lostritt", erläuterte der NABU-Präsident. Genau 
dies solle aber nach dem EG-Recht möglich sein. Im Übrigen stoße die 
Forderung der Länder vor allem deswegen auf Unverständnis, da die 
Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass mit den 
Verbandsklagerechten äußerst vorsichtig und verantwortungsbewusst 
umgegangen wurde. "Die Länder zeigen mit ihrem Verhalten wieder 
einmal mehr, dass ihnen das gemeinschaftsrechtliche und 
sozialpolitische Ziel eines nachhaltigen Umweltschutzes ein Dorn im 
Auge ist", so Tschimpke.
Originaltext vom NABU
Rückfragen:
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, mobil 0177-2787118. Im 
Internet zu finden unter www.NABU.de

Original content of: NABU, transmitted by news aktuell

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