3sat Pressemeldung
"NPD-Verbot nur bei klarer und dringender Gefahr für die Grundordnung": Ex-Vizepräsident des BVerfG, Ernst Gottfried Mahrenholz, in der 3sat-Sendung "Recht brisant"
Mainz (ots)
Die Erfolgsaussichten für einen Verbotsantrag der Bundesregierung beim Verfassungsgericht könnten noch unsicherer sein als bisher angenommen. In der 3sat-Sendung "Recht brisant" (Ausstrahlung am 19.10, 22.25 Uhr) weist der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz auf den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit hin. Danach dürfen staatliche Maßnahmen nicht überzogen sein. Das Bundesverfassungsgericht würde also zu prüfen haben, ob von einer kleinen Partei wie der NPD eine klare und unmittelbare Gefahr drohe. Nur dann wäre ein Verbot verfassungskonform. Da die NPD kaum Chancen habe, in ein Parlament gewählt zu werden, dränge sich die Frage auf, ob die Partei eine so gewichtige Bedrohung der Verfassungsordnung sei, dass man mit dem "scharfen Schwert" des Verbots gegen sie vorgehen müsse. Daher könne ein Verbotsantrag selbst dann scheitern, wenn die NPD als verfassungswidrig einzustufen wäre.
Mahrenholz riet der Bundesregierung andererseits, sich nicht blockieren zu lassen von der Möglichkeit, dass der Verbotsantrag abgelehnt werde. Kein Prozess lasse sich ganz ohne Risiko einleiten. In jedem Fall würde das Gericht der NPD keinen "Persilschein" ausstellen, sondern betonen, dass die Partei "Flecken" habe. Mahrenholz befürchtet allerdings, ein mögliches Scheitern des Verbotsantrags könne bei Mitgliedern und rechten Schlägern als "Appetizer" einen deutlichen Motivationseffekt haben. Der Ex-Verfassungsrichter äußerte deshalb seine Hoffnung, die Bundesregierung habe gute Gründe, ihre Erfolgschancen sehr hoch einzuschätzen.
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