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BLB - Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW

Keine Tonaufzeichnung in den Gerichtsgebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf (ots)

Das Sicherheitskonzept für die Gerichte und
Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sieht eine akustische 
Überwachung nicht vor. Dies teilt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
NRW (BLB NRW) heute mit. Eine vom BLB NRW beauftragte Firma hatte am 
17.11.2008 beim Landgericht in Krefeld neue Kameras installiert, die 
serienmäßig auch über Mikrofone verfügten. Diese Mikrofone waren mit 
der Installation eines PC, der die Kameras steuert, frühestens am 
20.11.2008 irrtümlich aktiviert worden. Nachdem die Gerichtsleitung 
am Donnerstag, dem 27.11.2008, von der Aktivierung der Audiofunktion 
erfahren hatte, sind die Kameras in Krefeld noch an diesem Tag 
abgebaut worden. Eine Aufzeichnung von Gesprächen war in Krefeld 
nicht möglich, da die dafür erforderliche Software nicht installiert 
war.
Baugleiche Kameras sind auch bei dem Land- und Amtsgericht 
Mönchengladbach und dem Amtsgericht in Höxter montiert worden. An 
diesen Standorten war und ist die Audiofunktion nicht aktiviert. Sie 
kann auch nicht von der Belegschaft des Gerichts aktiviert werden. 
Die Audiofunktion ist dauerhaft ausgeschaltet; gleichwohl prüft der 
BLB NRW derzeit, ob ein Austausch der eingesetzten Kameras 
vorgenommen werden soll.

Pressekontakt:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zentrale
Sabine Penke
Tel. +49 211 61700 181
Sabine.Penke@blb.nrw.de
www.blb.nrw.de

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