BLB - Bau- u. Liegenschaftsbetrieb NRW
BLB-Verwaltungsrat genehmigt 146 Mio. Euro für Justizzentrum Bochum
Kostenrahmen um 6 Mio. Euro erweitert. Umplanungen und Vergabebeschwerden sind Hauptgründe für Zeitverzug und Mehrkosten.
Bochum/Düsseldorf (ots)
In seiner turnusmäßigen Sitzung am Dienstag, den 24. März, hat der Verwaltungsrat dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) für den Bau des Justizzentrums Bochums ein Gesamtbudget von 145,8 Millionen Euro genehmigt. Darin enthalten sind 13,7 Millionen Euro Bauzeitzinsen, 10,7 Millionen Euro Risikovorsorge und 121,4 Millionen Euro Baukosten.
Der erste Verwaltungsratsbeschluss zu dem Bauprojekt stammt aus dem März 2010, das war rund zweieinhalb Jahre vor Baubeginn. Damals wurde eine Kostenschätzung von 107,4 Millionen Euro (davon 7,3 Millionen Euro Bauzeitzinsen) plus eine Kostenunsicherheit von 30 Prozent genehmigt, insgesamt also Kosten von bis zu 140 Millionen Euro. Insoweit liegt das nun genehmigte Gesamtbudget - auch aufgrund von Verzögerungen durch Vergabebeschwerden - um rund sechs Millionen Euro höher als im ursprünglichen Investitionsantrag von 2010. 2,5 Millionen Euro davon sind auf zusätzliche Mietereinbauten zurückzuführen, die der BLB NRW allerdings aus Mitteln des Mieters refinanziert.
Eine anspruchsvolle Baustelle mit vielen "Baustellen"
Am Montag wurde am Justizzentrum Richtfest gefeiert. Diese Gelegenheit nutze nicht nur BLB-Geschäftsführer Dr. Martin Chaumet, sondern auch Justizminister Thomas Kutschaty, um den BLB-Kolleginnen und Kollegen aus der Niederlassung Dortmund für ihren Einsatz und das bisherige Resultat auf dieser anspruchsvollen Baustelle zu danken.
Chaumet sprach dabei auch die vielen kleinen Probleme an, die zu einem Zeitverzug und der Kostensteigerung geführt haben. "Wir hatten hier den hoch unwahrscheinlichen Fall von bisher fünf Vergabebeschwerden in einem Projekt. Es freut uns zwar, dass alle diese Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen wurden und der BLB NRW in seiner Vergabepraxis bestätigt wurde. Aber der Zeitverlust, den das Bauprojekt erlitten hat, wird dadurch natürlich nicht kompensiert", so Chaumet. Neben den Vergabebeschwerden, bei denen allein das Beschwerdeverfahren Fensterbau zehn Monate in Anspruch genommen hat, waren auch notwendige Umplanungen vor Baubeginn für die Zeit- und Kostenentwicklung mitverantwortlich.
Fertigstellung für Ende 2016 geplant
"Ich hoffe sehr, dass hier nicht noch mehr solcher Verzögerungen eintreten werden, auf die der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW keinen Einfluss nehmen kann", sagte der BLB-Geschäftsführer. Dann könnte das Justizzentrum Ende 2016 an die drei Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaft und die Sozialen Dienste, die hier einziehen, übergeben werden.
Ausführliche Darstellung auf der BLB-Website
Weitere Hintergründe zu dem Bauprojekt und der Kostenentwicklung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Organisation/Dortmund/Justizzentrum_Bochum/index.php
Hintergrundwissen: Das Verfahren Vergabebeschwerde
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) schreibt seine Aufträge gemäß dem Vergaberecht öffentlich aus. Dieses Verfahren birgt zwangsweise beachtliche zeitliche Risiken. Denn jedem Bieter, der einen Verstoß des Auftraggebers gegen vergaberechtliche Vorschriften vermutet, steht es frei, eine Vergabebeschwerde einzulegen. Dazu sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Schwellenwerte festgelegt, die die Zuständigkeit für das Verfahren festlegen.
Unterhalb des Schwellenwertes zeichnet die zuständige Aufsichtsbehörde für den Vorgang verantwortlich. Dann prüft also das Justiziariat in der Zentrale des BLB NRW die Vergabe durch die Niederlassung. Oberhalb der Schwellenwerte können die Bieter eine Vergabebeschwerde bei der zuständigen Vergabekammer einlegen und dadurch ein Nachprüfungsverfahren beantragen, während dessen das Vergabeverfahren gestoppt wird. Im Anschluss an das Nachprüfverfahren steht den Bietern als nächste Instanz noch der Rechtsweg der sofortigen Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts offen. Der öffentliche Auftraggeber, in dem Fall der BLB NRW, darf dem ausgewählten Bieter bis zum Abschluss der o.g. Verfahren keinen Zuschlag erteilen. Ein in dieser Zeit aufgesetzter Vertrag wäre nichtig. Die unausweichliche Folge sind Verzögerungen im Baubetrieb.
Pressekontakt:
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Niederlassung Dortmund
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Telefon +49 231 99535-250
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