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Berufsverband Deutscher Honorarberater begrüßt Stellungnahme des Bundesrats

Berlin (ots)

   - Bundesrat fordert schnelle Etablierung der Honorarberatung in
     Deutschland
   - BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die 
     Aussagen des Bundesrats nachdrücklich!"
   - Gesetzliche Definition des Berufsbildes Honorarberater ist 
     zwingend erforderlich

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Honorarberatung schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche Grundlage zu stellen. Dies wird aus einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts deutlich, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde.

Der Vorstand des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH) begrüßt die Stellungnahme der Länderkammer. BVDH-Vorstand Karl Matthäus Schmidt: "Wir unterstützen die Aussagen des Bundesrats nachdrücklich!"

Nach Auffassung des Bundesrats solle die Bundesregierung insbesondere folgende Eckpunkte beachten:

   -           Gesetzliche Definition des Berufsbildes 
               "Honorarberater"
   -           Bezeichnungsschutz für den Begriff "Berater"
   -           Pflicht zur umfassenden Information und 
               Aufklärung über den Status und die Vergütung
   -           Abgrenzung der Finanzberatung von der 
               Finanzvermittlung
   -           Verbot von Mischformen zwischen Honorar- und 
               Provisionsberatung
   -           Möglichkeit der Honorarberatung ohne Provision 
               auch im Wertpapiergeschäft

Der Bundesrat greift damit die Forderungen des Berufsverbands Deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung praktisch unverändert auf. Honorarberatung ist nach Ansicht des Bundesrats eine sinnvolle Alternative zu der in Deutschland verbreiteten provisionsorientierten Finanzvermittlung. Provisionen seien Ursache dafür, dass sich die Finanzberatung primär am Einkommensinteresse der Berater oder den Gewinnzielen der Banken ausrichte. Solange keine vollständige Transparenz über die Finanzierung der Finanzberatung vorhanden sei, könnten Verbraucher nicht erkennen, welche Anreize und Fehlanreize von Provisionen ausgehen. Diese Informationen fehlten dann, um die richtige Auswahl des Beraters und des Anlageprodukts zu treffen.

Aber selbst wenn die Höhe der Provisionen umfassend offen gelegt werde, sei noch nicht gewährleistet, dass sich die Empfehlungen der Anlagevermittler tatsächlich an den Zielen der Kunden orientieren. Die Honorarberatung soll deshalb gestärkt werden.

Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat - wie auch der BVDH - die geplante Regulierung der Finanzanlagenvermittler im Gewerberecht. Sinnvoll ist nach Ansicht des BVDH vielmehr eine Regulierung nach dem Kreditwesengesetz. Diese ermöglicht Honorarberatern und Finanzanlagenvermittlern eine umfassende Beratung ihrer Kunden. BVDH-Vorstand Dieter Rauch: "Um die berechtigten Interessen der betroffenen Finanzdienstleister nicht außer Acht zu lassen, muss vor allem der mit einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verbundene administrative, personelle und finanzielle Aufwand den Bedürfnissen kleinerer Finanzdienstleister angepasst werden."

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH (Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards. Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum Verbraucherschutz, in dem sie den Kodex der Honorarberatung verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer kontrollieren lassen.

Ansprechpartner für die Medien:

Kathrin Kleinjung
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de

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